Fachwissen

Klasse A vs. B1 vs. B2: Welche TfV-Klasse für welchen Beruf?

TfV-Klassen A, B1 und B2 im direkten Vergleich: Einsatzbereiche, Anforderungen und was die Klasse für den Beruf als Triebfahrzeugführer:in bedeutet.

Der Triebfahrzeugführerschein existiert in drei Klassen: A, B1 und B2. Die Klasse bestimmt, was eine Triebfahrzeugführer:in fahren darf — und damit, in welchem Segment des Bahnbetriebs ein Einsatz möglich ist. Wer die Unterschiede kennt, versteht auch, warum private Güterverkehrs-EVU fast ausschließlich nach Klasse-B2-Fahrer:innen suchen.

Die rechtliche Grundlage bildet die Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV). Sie setzt europäisches Recht — Richtlinie 2007/59/EG — in deutsches Recht um und definiert Ausbildungsinhalte, Tauglichkeitsanforderungen und die Gültigkeitsbereiche jeder Klasse.

Was alle drei Klassen gemeinsam haben

Vor dem Blick auf die Unterschiede: Alle drei TfV-Klassen bauen auf denselben Grundvoraussetzungen auf.

Wer einen Triebfahrzeugführerschein erwerben möchte, muss:

  • Mindestalter 20 Jahre erfüllen (bei bestimmten Ausbildungsgängen 18 Jahre für eingeschränkte Nutzung während der Ausbildung).
  • Eine medizinische Tauglichkeit nachweisen — Untersuchung durch EBA-anerkannte Ärzte, Sehschärfe, Hörvermögen, keine bestimmten Vorerkrankungen.
  • Eine psychologische Eignungsprüfung bestehen — Reaktionsvermögen, Konzentration, räumliches Denken.
  • Eine Ausbildung absolvieren, die theoretische und praktische Anteile umfasst.

Der Triebfahrzeugführerschein selbst ist europaweit gültig. Das nationale Ergänzungsdokument — früher „Bescheinigung” genannt — spezifiziert die erlaubten Fahrzeugtypen (Baureihen-Berechtigung) und Strecken (Streckenkenntnis).

TfV Klasse A: Rangierdienst und nicht öffentliches Netz

TfV Klasse A ist die Einstiegsklasse. Sie berechtigt für zwei klar begrenzte Einsatzbereiche:

Rangierfahrten — das Verschieben von Schienenfahrzeugen innerhalb von Bahnhöfen oder auf Werksgeländen. Rangierfahrten sind keine planmäßigen Zugfahrten; die zulässigen Geschwindigkeiten sind niedriger, die betrieblichen Regeln unterscheiden sich von denen des Zugbetriebs.

Fahrten auf dem nicht öffentlichen Eisenbahnnetz — dazu zählen Anschlussbahnen von Industrieunternehmen, Hafenbahnen und Werksbahnen, die nicht für den allgemeinen Zugverkehr freigegeben sind.

Sobald ein Triebfahrzeug als Zug im öffentlichen Netz geführt wird — auch wenn es sich um eine Leerfahrt oder einen kurzen Streckenabschnitt handelt — reicht Klasse A nicht mehr aus. Dann ist Klasse B1 oder B2 erforderlich.

In der Praxis ist Klasse A der häufige Ausgangspunkt für Triebfahrzeugführer:innen, die im Rangierdienst beginnen oder auf Industriebahnen eingesetzt werden. Viele erweitern später auf B2, um auf dem Hauptnetz eingesetzt werden zu können.

TfV Klasse B1: Reisezüge im öffentlichen Netz

TfV Klasse B1 gilt für Triebfahrzeuge, die Reisezüge im öffentlichen Schienennetz führen. Damit umfasst sie den gesamten Personenverkehr — Regional- und Fernverkehr.

Die Anforderungen an Streckenkenntnis und Fahrzeugkenntnisse sind in diesem Segment besonders hoch: Triebfahrzeugführer:innen mit Klasse B1 fahren auf einem dichten, frequentierten Netz mit engen Taktfolgen. Die psychologischen und medizinischen Tauglichkeitsanforderungen sind identisch mit Klasse A; der Schulungsaufwand für Fahrzeug- und Streckenkenntnisse ist in der Regel größer.

Klasse B1 berechtigt nicht für den Güterverkehr auf dem öffentlichen Netz. Eine Triebfahrzeugführer:in, die mit Klasse B1 einen Güterzug auf dem Hauptnetz führen möchte, benötigt zusätzlich Klasse B2.

Im privaten Güterverkehr — also dem Marktsegment, in dem Railo tätig ist — spielt Klasse B1 eine untergeordnete Rolle. Die meisten privaten EVU, die Güter transportieren, benötigen Triebfahrzeugführer:innen mit B2.

TfV Klasse B2: Güterzüge im öffentlichen Netz

TfV Klasse B2 berechtigt für Triebfahrzeuge, die Güterzüge im öffentlichen Schienennetz führen. Sie ist die Klasse, die im privaten Schienengüterverkehr gefragt ist.

Die Ausbildung für B2 schließt — neben den allgemeinen TfV-Anforderungen — spezifische Inhalte für den Güterverkehr ein: Ladungssicherung, Bremsprüfungen, Umgang mit langen und schweren Zügen, Besonderheiten bei Gefahrguttransporten (sofern relevant).

Eine Triebfahrzeugführer:in mit TfV Klasse B2 kann typischerweise:

  • Güterzüge auf dem Hauptnetz führen.
  • Rangierfahrten durchführen (die Klasse A-Berechtigung gilt als mitenthalten, da Rangieren Bestandteil der B2-Ausbildung ist).
  • Auf Anschlussbahnen und nicht öffentlichen Strecken eingesetzt werden.

Klasse B2 berechtigt nicht für Reisezüge. Wer sowohl Personen- als auch Güterverkehr fahren möchte, benötigt sowohl B1 als auch B2 — oder einen kombinierten Ausbildungsgang.

Direkte Gegenüberstellung

MerkmalKlasse AKlasse B1Klasse B2
RangierfahrtenJaMiterfasstMiterfasst
Nicht öffentliches NetzJaJaJa
Reisezüge, öffentliches NetzNeinJaNein
Güterzüge, öffentliches NetzNeinNeinJa
Güterverkehr privater EVU (Hauptnetz)NeinNeinJa
Grundlage: TfV AnlageAnlage 1Anlage 1 + 2Anlage 1 + 3
Typischer EinsatzbereichRangierdienst, WerksbahnSPNV, FernverkehrSGV, Güterbahn

Hinweis zur Kombination: Klasse B1 und B2 schließen sich nicht gegenseitig aus — eine Triebfahrzeugführer:in kann beide besitzen und ist dann sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr einsetzbar.

Erweiterung und Karrierepfade

Die drei Klassen bauen nicht zwingend aufeinander auf, aber in der Praxis gibt es typische Entwicklungslinien:

Rangierdienst → Güterverkehr: Wer mit Klasse A beginnt und später auf das Hauptnetz wechseln möchte, erwirbt Klasse B2. Die Grundausbildung aus Klasse A wird angerechnet; der Erweiterungsaufwand betrifft vor allem die Zugfahrt-Ausbildung und die neuen Strecken.

Direkteinstieg B2: Viele Ausbildungen für den Güterverkehr sind von Beginn an auf Klasse B2 ausgerichtet. Hier ist keine vorherige Klasse A Voraussetzung.

Quereinsteiger: Wer ohne Vorerfahrung in den Lokführer-Beruf einsteigt, beginnt in der Regel mit einer vollständigen B2-Ausbildung — wenn das Ziel der private Güterverkehr ist.

Für die Gehaltsentwicklung spielt die TfV-Klasse eine Rolle, ist aber nicht der einzige Faktor. Streckenkenntnis, Baureihen-Berechtigungen und Berufserfahrung haben ebenfalls Einfluss auf die Eingruppierung und den Stundensatz. Wenn du mit TfV-Klasse B2 in den privaten Güterverkehr einsteigen oder wechseln möchtest, findest du bei Railo alle Details auf der Seite für Lokführer:innen.

Take-aways

  • Klasse A gilt ausschließlich für Rangierfahrten und das nicht öffentliche Netz — für Zugfahrten im öffentlichen Netz ist sie nicht ausreichend.
  • Klasse B1 gilt für Reisezüge im öffentlichen Netz, nicht für Güterverkehr.
  • Klasse B2 ist die relevante Klasse für den privaten Schienengüterverkehr auf dem Hauptnetz.
  • Klassen lassen sich kombinieren und erweitern — Klasse A kann auf B2 ausgebaut werden.
  • Die TfV definiert die Klassen; das nationale Ergänzungsdokument konkretisiert die erlaubten Fahrzeuge und Strecken für die einzelne Triebfahrzeugführer:in.

Du hast TfV-Klasse B2 — oder bist auf dem Weg dorthin?

Railo überlässt Triebfahrzeugführer:innen mit Klasse B2 an private Güterverkehrs-EVU in Norddeutschland. Festanstellung bei Railo, Equal Pay ab Tag 1, Einsatz bei Privatbahnen.

Zu den Konditionen für Lokführer:innen

Quellen

  • Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV) in der geltenden Fassung — gesetze-im-internet.de
  • Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
  • Eisenbahn-Bundesamt (EBA): Informationen zum Triebfahrzeugführerschein — eba.bund.de

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen TfV Klasse A, B1 und B2?

TfV Klasse A berechtigt für Rangierfahrten und Fahrten auf nicht öffentlichen Netzen. Klasse B1 gilt für Reisezüge im öffentlichen Netz. Klasse B2 gilt für Güterzüge im öffentlichen Netz. Alle drei Klassen setzen einen gültigen Triebfahrzeugführerschein mit medizinischer und psychologischer Tauglichkeit voraus.

Welche TfV-Klasse braucht man für den Schienengüterverkehr?

Für Zugfahrten mit Güterzügen im öffentlichen Schienennetz ist TfV Klasse B2 erforderlich. Klasse A reicht nur für Rangierfahrten und das nicht öffentliche Netz; Klasse B1 gilt ausschließlich für Reisezüge.

Kann man TfV Klasse A auf B2 erweitern?

Ja. Inhaber einer TfV Klasse A können durch die entsprechenden Ausbildungsmodule eine Erweiterung auf Klasse B2 erlangen. In der Praxis ist dies ein üblicher Karrierepfad für Triebfahrzeugführer:innen, die vom Rangierdienst in den Güterverkehr auf dem Hauptnetz wechseln möchten.

Wie Railo das löst

Railo überlässt Triebfahrzeugführer:innen in Festanstellung an private Güterverkehrs-EVU — Equal Pay ab Tag 1, mit erteilter AÜG-Erlaubnis.