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Festanstellung, AÜG oder Werkvertrag: Welches Modell schützt dich als Lokführer:in?

Festanstellung, Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag im direkten Vergleich — was jedes Modell für dich als Lokführer:in bedeutet, und warum.

Als Lokführer:in bekommst du früher oder später ein Angebot, das sich ungewöhnlich anfühlt. Kein Arbeitsvertrag, keine Gehaltsabrechnung — stattdessen ein Werkvertrag oder eine Rechnung pro Einsatz. Manchmal wird das als Flexibilität verkauft, manchmal als besseres Geld. Beides stimmt selten.

Dieser Artikel erklärt die drei Modelle, unter denen du im Bahn-Betrieb arbeiten kannst: Festanstellung, Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) und Werkvertrag. Er macht keine falsche Neutralität. Ein Modell birgt echte Risiken — und du solltest wissen, welches.

Die drei Modelle auf einen Blick

Bevor wir in die Details gehen, die wichtigsten Unterschiede:

MerkmalFestanstellung direkt beim EVUAÜG (Festanstellung beim Verleiher)Werkvertrag / Selbstständigkeit
ArbeitgeberEVUVerleiher (z. B. Railo)Du selbst (Einzelunternehmen)
Fachliche WeisungEVUEVU (am Einsatzort)Theoretisch: niemand
Disziplinarische WeisungEVUVerleiherNiemand
Kündigungsschutz (KSchG)Ja, nach 6 MonatenJa, nach 6 Monaten beim VerleiherNein
Entgeltfortzahlung krankJaJaNein
SozialversicherungVollständigVollständigSelbst zu tragen
Equal PayJe nach TarifvertragGesetzlich ab Tag 1Nicht anwendbar
Risiko ScheinselbstständigkeitNeinNeinHoch

Die Tabelle zeigt: Festanstellung und AÜG sind strukturell ähnlich. Beide bieten volle soziale Absicherung. Der Werkvertrag steht für sich allein — und nicht in einem guten Sinn.

Festanstellung direkt beim EVU

Die klassische Variante. Du schließt deinen Arbeitsvertrag direkt mit dem EVU, unterschreibst dort und fährst für genau dieses Unternehmen.

Das hat klare Vorteile: Du kennst deinen Arbeitgeber, bist in den Betrieb eingebunden, hast Kollegen vor Ort und weißt, welche Strecken und Baureihen du fährst. Wenn das EVU dir passt, ist das die einfachste Konstellation.

Die Kehrseite: Du bist an diesen einen Arbeitgeber gebunden. Wenn das Unternehmen Probleme bekommt, Routen verliert oder Stellen abbaut, bist du direkt betroffen. Deine Qualifikation — Triebfahrzeugführerschein, Streckenkenntnis, Baureihen-Berechtigung — ist für den nächsten Arbeitgeber nicht automatisch übertragbar. Du fängst mit der Einweisung neu an.

Gehalt und Konditionen hängen stark vom einzelnen EVU ab. Kleinere Privatbahnen zahlen oft nach hauseigenem Tarif oder gar keinem — was unter dem GDL-Tarif liegen kann. Prüfen lohnt sich.

Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)

Bei der Arbeitnehmerüberlassung bist du beim Personaldienstleister angestellt — nicht beim EVU, das du fährst. Der Unterschied klingt nach Bürokratie, hat aber echte Konsequenzen.

Dein Arbeitsvertrag, deine Gehaltsabrechnung und dein Kündigungsschutz liegen beim Verleiher. Der überlässt dich an EVU für konkrete Einsätze. Fachliche Anweisungen kommen vom EVU am Einsatzort — wann du fährst, welche Strecke, welches Fahrzeug. Disziplinarische Fragen, Urlaub und Krankmeldungen laufen über den Verleiher.

Was das für dich konkret bedeutet:

  • Equal Pay ab Tag 1. Du bekommst mindestens dasselbe Entgelt wie ein vergleichbarer Festangestellter direkt beim EVU. Kein Zeitarbeitstarif, keine Absenkung. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und kein Bonus.
  • Arbeitgeberwechsel ohne Lücke. Wenn ein EVU-Auftrag endet, bist du nicht arbeitslos. Dein Vertrag läuft weiter — der Verleiher sucht den nächsten Einsatz.
  • Breite Erfahrung. Du fährst bei verschiedenen EVU, lernst unterschiedliche Baureihen und Strecken kennen. Das stärkt dein Profil langfristig.

Wichtig: Das AÜG-Modell funktioniert nur mit einem seriösen Verleiher, der tatsächlich nach AÜG arbeitet. Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG muss erteilt sein — wer sie nicht hat, betreibt illegale Überlassung. Frag danach, bevor du unterschreibst.

Railo überlässt Lokführer:innen ausschließlich nach AÜG an private Güterverkehrs-EVU. Equal Pay ab Tag 1 ist bei uns kein Versprechen — es ist die einzige Art, wie wir arbeiten.

Werkvertrag: Was wirklich dahintersteckt

Jetzt zum problematischen Modell.

Ein Werkvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen zwei Parteien: Du lieferst ein Werk, der Auftraggeber bezahlt dafür. Klassische Beispiele: ein Handwerker baut eine Küche, eine Agentur erstellt eine Website.

Als Lokführer:in auf Basis eines Werkvertrags zu arbeiten bedeutet in der Praxis fast immer: Du fährst auf Anweisung des EVU, zu festgelegten Zeiten, auf vorgegebenen Strecken, mit dem Fahrzeug des Unternehmens — aber ohne Angestelltenstatus. Das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger sehen das anders.

Wenn du weisungsgebunden arbeitest, in den Betrieb eingegliedert bist und kein eigenes unternehmerisches Risiko trägst, liegt keine selbstständige Tätigkeit vor. Es liegt Scheinselbstständigkeit vor.

Die Folgen sind erheblich:

  • Die Deutsche Rentenversicherung kann rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge einfordern — für bis zu vier Jahre.
  • Du haftest persönlich für deinen Anteil. Das EVU haftet für seinen.
  • Strafrechtliche Relevanz ist möglich, wenn Vorsatz nachgewiesen wird.
  • Du hast keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, keinen bezahlten Urlaub, keinen Kündigungsschutz.

Wer dir einen Werkvertrag anbietet und dabei betont, wie viel Freiheit du hättest, erklärt dir meistens nicht die Risiken. Die Freiheit ist real — aber sie umfasst auch die Freiheit, bei einer Prüfung allein dazustehen.

Warum Railo ausschließlich auf AÜG setzt

Wir bauen keine falsche Spannung auf: Railo macht kein Werkvertragsmodell und keine Direktvermittlung. Wir stellen Lokführer:innen fest an und überlassen sie. Das ist unser einziges Modell.

Der Grund ist nicht Bürokratie. Es ist die einzige Konstellation, in der du als Lokführer:in vollständig geschützt bist und wir als Unternehmen sauber operieren. AÜG hat klare Regeln — Erlaubnispflicht, Equal Pay, Höchstüberlassungsdauer, Arbeitnehmerschutz. Diese Regeln schützen dich, nicht uns.

Wechsel in Modelle, die auf Scheinselbstständigkeit hinauslaufen, bringen Lokführer:innen selten Vorteile. Kurzfristig steht mehr auf dem Stundenzettel — mittelfristig folgen Nachzahlungen, Lücken in der Rentenversicherung und keine Absicherung im Krankheitsfall.

Woran du ein seriöses AÜG-Angebot erkennst

Nicht jedes AÜG-Angebot ist gleich. Einige Checklisten-Punkte, bevor du unterschreibst:

  • AÜG-Erlaubnis vorhanden? Frag nach der Erlaubnis nach § 1 AÜG. Ohne diese Erlaubnis ist die Überlassung illegal.
  • Equal Pay von Anfang an? Manche Verleiher arbeiten mit Branchenzuschlägen, die Equal Pay erst verzögert erreichen. Frag, wie Equal Pay konkret umgesetzt wird.
  • Unbefristeter Vertrag? Du solltest bei Railo oder einem anderen Verleiher fest angestellt sein — kein befristeter Vertrag pro Einsatz.
  • Klare Ansprechpartner? Wer ist dein Ansprechpartner bei Krankheit, Urlaub, Schichtproblemen? Wenn das unklar bleibt, ist das ein Warnsignal.
  • Was passiert zwischen Einsätzen? Wirst du weiter bezahlt, wenn ein EVU-Auftrag endet? Das ist beim AÜG Standard — kein Einsatz heißt nicht kein Gehalt.

Take-aways

  • Festanstellung und AÜG bieten dir als Lokführer:in vergleichbaren Schutz: Sozialversicherung, Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung. Beide Modelle sind seriös.
  • AÜG hat einen spezifischen Vorteil: Equal Pay ist gesetzlich vorgeschrieben, und du bleibst auch zwischen EVU-Einsätzen abgesichert.
  • Werkverträge im Fahrdienst sind in der Regel Scheinselbstständigkeit. Die Risiken liegen bei dir, nicht beim EVU.
  • Prüf immer, ob ein Verleiher die AÜG-Erlaubnis nach § 1 AÜG tatsächlich hat — und wie Equal Pay konkret umgesetzt wird.
  • Mehr Geld auf dem Stundenzettel ohne Arbeitgeberschutzrechte ist kein gutes Tauschgeschäft — besonders nicht in einem Beruf, in dem Ausfälle durch Krankheit keine Ausnahme sind.

Wenn du wissen willst, wie das AÜG-Modell bei Railo konkret aussieht — schau dir an, was wir anbieten. Bewerbung in 3 Minuten starten.

Quellen

  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), insbesondere § 1 und § 8: gesetze-im-internet.de
  • Scheinselbstständigkeit: Deutsche Rentenversicherung, Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV
  • Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV): gesetze-im-internet.de

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Festanstellung und AÜG für Lokführer:innen?

Bei der Festanstellung arbeitest du dauerhaft für ein einziges Unternehmen, das dich auch fachlich und disziplinarisch führt. Bei der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) bist du ebenfalls fest angestellt — jedoch beim Verleiher, der dich an wechselnde EVU überlässt. Beide Modelle bieten volle soziale Absicherung und klare Arbeitnehmerschutzrechte.

Ist Werkvertrag als Lokführer:in legal?

Ein echter Werkvertrag setzt voraus, dass du ein eigenständiges Werk lieferst und keinerlei Weisungen des Auftraggebers bezüglich Zeit, Ort und Art der Ausführung folgst. Wer als Lokführer:in auf Anweisung des EVU fährt, feste Schichten übernimmt und in den Betrieb eingegliedert ist, erfüllt die Kriterien eines Arbeitsverhältnisses — nicht eines Werkvertrags. Das nennt sich Scheinselbstständigkeit und hat strafrechtliche und sozialrechtliche Folgen.

Welche Rechte habe ich als über AÜG beschäftigter Lokführer:in?

Du hast denselben Schutz wie jeder Festangestellte: Kündigungsschutz nach KSchG, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub und Equal Pay ab dem ersten Tag — das heißt, du bekommst mindestens dasselbe Entgelt wie ein vergleichbarer Kollege direkt beim EVU.

Wie Railo das löst

Railo überlässt Triebfahrzeugführer:innen in Festanstellung an private Güterverkehrs-EVU — Equal Pay ab Tag 1, mit erteilter AÜG-Erlaubnis.