Glossar — Triebfahrzeugführer-Wissen
Triebfahrzeugführerschein (TfV-Schein)
Der Triebfahrzeugführerschein ist die europäisch harmonisierte Grundlizenz, die Triebfahrzeugführer:innen zum Führen von Zügen im Eisenbahnbetrieb berechtigt.
Was bedeutet Triebfahrzeugführerschein?
Der Triebfahrzeugführerschein — im Fachjargon häufig als „TfV-Schein” bezeichnet — ist die europaweit harmonisierte Lizenz für das Führen von Triebfahrzeugen im Eisenbahnbetrieb. Er wurde mit der Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments eingeführt und löste die zuvor national unterschiedlich geregelten Berechtigungsnachweise schrittweise ab. In Deutschland ist er seit 2011 durch die Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV) verbindlich geregelt.
Der Schein ist ein personengebundenes Dokument: Er gehört dem Inhaber bzw. der Inhaberin und ist unabhängig vom jeweiligen Arbeitgeber gültig. Das unterscheidet ihn grundlegend von der Zusatzbescheinigung, die arbeitgeberbezogen ausgestellt wird und fahrzeugspezifische sowie streckenbezogene Berechtigungen enthält. Für einen vollständigen Nachweis zur Aufnahme des aktiven Dienstes benötigen Triebfahrzeugführer:innen beide Dokumente.
Ausgestellt wird der Triebfahrzeugführerschein in Deutschland vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Das Dokument entspricht in Form und Inhalt dem europäischen Standard — ähnlich dem Führerschein im Straßenverkehr — und wird in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Dies ermöglicht grenzüberschreitende Einsätze ohne Neuprüfung im Zielland, sofern Sprachkenntnisse und betriebliche Anforderungen erfüllt sind.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Basis bildet die Richtlinie 2007/59/EG in Verbindung mit der deutschen Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV) vom 29. April 2011. Die TfV regelt Anforderungen an Bewerber, Prüfungsverfahren, Zuständigkeiten der Behörden, das Register der Triebfahrzeugführerscheine sowie die Pflichten der Eisenbahnunternehmen. Ergänzend gelten die Bekanntmachungen des EBA zu Prüfinhalten und zugelassenen Untersuchungsstellen.
Klassen des Triebfahrzeugführerscheins
Die TfV unterscheidet drei Klassen mit unterschiedlichem Geltungsbereich:
| Klasse | Geltungsbereich | Typische Einsatzbereiche |
|---|---|---|
| Klasse A | Rangierfahrten auf abgegrenztem Rangiergelände | Rangierbahnhöfe, Gleisanschlussbetrieb, Industrie-Anschlüsse |
| Klasse B1 | Zugfahrten im Personenverkehr | Reisezüge im Regional- und Fernverkehr |
| Klasse B2 | Zugfahrten im Güterverkehr | Güterzüge im öffentlichen Schienennetz (national und grenzüberschreitend) |
Im privaten Güterverkehr ist Klasse B2 die maßgebliche Klasse, weil sie zu Güterzugfahrten berechtigt. Ob national oder grenzüberschreitend gefahren wird, hängt nicht von der Klasse ab, sondern von der Streckenkenntnis und den Baureihen-Berechtigungen in der Zusatzbescheinigung. Triebfahrzeugführer:innen mit B2-Schein sind im Schienengüterverkehr entsprechend stark nachgefragt.
Voraussetzungen für den Triebfahrzeugführerschein
Die TfV legt folgende Mindestvoraussetzungen fest:
Formale Anforderungen:
- Mindestalter 20 Jahre; unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen ab 18 Jahren
- Schulabschluss mindestens auf Hauptschulniveau oder gleichwertiger Abschluss
- Abgeschlossene Berufsausbildung oder anerkannte Qualifikation
Medizinische und psychologische Tauglichkeit:
- Untersuchung durch zugelassene Ärzte nach Anlage II der TfV (körperliche Anforderungen: Sehvermögen, Hörfähigkeit, allgemeiner Gesundheitszustand)
- Psychologische Eignungsuntersuchung nach Anlage III der TfV (Konzentration, Reaktionsvermögen, Stressverhalten)
Praktische Ausbildung und Prüfung:
- Theoretische Kenntnisse in Eisenbahn-Betriebsordnung, Signalwesen, Bremsrechnung
- Praktische Fahrausbildung auf den beantragten Fahrzeugklassen
- Abschluss-Prüfung vor dem EBA oder einer zugelassenen Prüfstelle
Gültigkeit und Verlängerung
Der Triebfahrzeugführerschein ist zehn Jahre gültig. Die Verlängerung setzt eine erneute Tauglichkeitsuntersuchung voraus. Unabhängig von der Zehnjahres-Frist sind regelmäßige Folgeuntersuchungen verpflichtend: alle drei Jahre bis zum 55. Lebensjahr, danach jährlich. Fällt die Tauglichkeit weg, wird der Schein ausgesetzt; die Gültigkeit ist an das Fortbestehen der medizinischen und psychologischen Eignung gebunden.
Zusammenspiel mit der Zusatzbescheinigung
Der Triebfahrzeugführerschein allein berechtigt nicht zum aktiven Einsatz im Streckenbetrieb. Für die tatsächliche Fahrtätigkeit ist zusätzlich die Zusatzbescheinigung (Lokführerausweis) erforderlich. Diese wird vom jeweiligen Eisenbahnunternehmen ausgestellt und dokumentiert:
- die Baureihen-Berechtigungen für spezifische Triebfahrzeuge
- die nachgewiesenen Streckenkenntnisse für konkrete Streckenabschnitte
- sprachliche Qualifikationen für grenzüberschreitende Einsätze
Beim Wechsel des Arbeitgebers verbleibt der Triebfahrzeugführerschein beim Inhaber; die Zusatzbescheinigung erlischt und muss beim neuen Arbeitgeber neu erworben werden.
Triebfahrzeugführerschein in der Praxis bei Railo
Railo überlässt Triebfahrzeugführer:innen in Festanstellung an private Güterverkehrs-EVU. Maßgeblich für den Güterstreckenbetrieb ist die Klasse B2 (Güterverkehr); Klasse A (Rangierfahrten) allein genügt für Streckeneinsätze nicht. Die Baureihen-Berechtigungen und Streckenkenntnisse, die über die Zusatzbescheinigung geführt werden, werden im Rahmen des Überlassungsverhältnisses in Abstimmung mit dem jeweiligen EVU ergänzt oder aktualisiert. Weitere Informationen zu den Anforderungen und Einstiegsmöglichkeiten finden sich auf der Seite Für Lokführer:innen.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Triebfahrzeugführerschein (TfV-Schein)
Was ist der Triebfahrzeugführerschein und wozu berechtigt er?
Der Triebfahrzeugführerschein (TfV-Schein) ist die europäisch einheitliche Grundlizenz für das Führen von Triebfahrzeugen im Eisenbahnbetrieb. Er berechtigt zum Führen von Zügen auf dem öffentlichen Schienennetz. Ohne gültigen Triebfahrzeugführerschein ist das Führen von Triebfahrzeugen im grenzüberschreitenden Betrieb und auf dem Hauptnetz nicht zulässig.
Welche Klassen des Triebfahrzeugführerscheins gibt es?
Die Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV) unterscheidet Klasse A für Rangierfahrten und Klasse B für Zugfahrten. Die Klasse B kann nach Verkehrsart beschränkt sein: B1 berechtigt zum Personenverkehr (Reisezüge), B2 zum Güterverkehr. Auf welchen Strecken — national oder grenzüberschreitend — gefahren werden darf, regelt nicht die Klasse, sondern die Streckenkenntnis in der Zusatzbescheinigung.
Welche Voraussetzungen muss man für den Triebfahrzeugführerschein erfüllen?
Voraussetzungen sind: Mindestalter 20 Jahre (unter bestimmten Bedingungen 18 Jahre), ein Bildungsabschluss mindestens auf Hauptschulniveau, körperliche und psychologische Tauglichkeit nach TfV-Anhang II und III, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder entsprechende Qualifikation sowie eine bestandene theoretische und praktische Prüfung. Die Tauglichkeitsuntersuchung wird von zugelassenen Ärzten und Psychologen durchgeführt.
Wie lange ist der Triebfahrzeugführerschein gültig und wann muss er erneuert werden?
Der Triebfahrzeugführerschein ist zehn Jahre gültig. Vor Ablauf dieser Frist ist eine erneute Tauglichkeitsuntersuchung erforderlich. Zudem sind regelmäßige Untersuchungen nach einem festgelegten Zyklus (alle drei Jahre bis zum 55. Lebensjahr, danach jährlich) notwendig, um die Gültigkeit aufrechtzuerhalten. Die Kosten tragen in der Regel die Arbeitgeber.
Was unterscheidet den Triebfahrzeugführerschein von der Zusatzbescheinigung?
Der Triebfahrzeugführerschein ist ein personengebundenes, europäisch anerkanntes Dokument und verbleibt beim Triebfahrzeugführer bzw. bei der Triebfahrzeugführerin. Die Zusatzbescheinigung (Lokführerausweis) ist arbeitgeberbezogen und listet die spezifischen Baureihen-Berechtigungen und Streckenkenntnisse, die das jeweilige Unternehmen erteilt hat. Beim Arbeitgeberwechsel verbleibt der TfV-Schein beim Inhaber, die Zusatzbescheinigung erlischt.
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