Bahn-Personaldienstleister · AÜG
Lokführermangel ist strukturell —
nicht zyklisch.
Railo GmbH ist ein deutscher Bahn-Personaldienstleister mit Sitz in Dahlenburg, der Triebfahrzeugführer:innen fest anstellt und an private Güterverkehrs-EVU überlässt — Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG, Equal Pay ab Tag 1, mit erteilter AÜG-Erlaubnis.
Für Eisenbahnverkehrsunternehmen
Ich vertrete
ein EVU.
Sie suchen qualifiziertes Triebfahrzeugpersonal. Equal Pay, erteilte AÜG-Erlaubnis, Fokus Privatbahnen.
Für Triebfahrzeugführer:innen
Ich bin
Lokführer:in.
Du hast eine TfV-Zulassung — oder arbeitest gerade darauf hin. Ab 24 €/h, Equal Pay, feste Anstellung.
Der Markt
Das ist kein Engpass. Das ist Struktur.
Strukturell, nicht situativ
Bis 2034 fehlen laut Allianz pro Schiene rund 7.500 Triebfahrzeugführer:innen pro Jahr. Das löst sich nicht von selbst.
Pool-Qualität vor Pool-Größe
Wir bauen unseren Pool gerade auf. Jede Person kommt mit geprüfter Tauglichkeit und nachgewiesener TfV-Klasse — kein Headcount-Optimismus.
Saubere Strukturen ab Tag 1
Lokführer:innen sind bei Railo fest angestellt. Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG, Equal Pay, klare Weisungsrechte. Keine Scheinlösungen.
Klartext über Versprechen
Wir sind neu. Wir haben noch keinen Bestandspool. Das sagen wir direkt — und bauen darauf, dass Ehrlichkeit Vertrauen schafft.
Leistung
Eine Leistung. Klar definiert.
Railo stellt Triebfahrzeugführer:innen fest an und überlässt sie an private Güter-EVU. Fachliche Weisung bleibt beim EVU. Disziplinarische Weisung bei Railo. Equal Pay ab Tag 1 — kein Zeitarbeits-Tarif.
Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG
Triebfahrzeugpersonal für private Güterverkehrs-EVU
Lokführer:innen (TfV-Klassen A, B1, B2) werden bei Railo fest angestellt und an Ihr EVU überlassen. Mit erteilter AÜG-Erlaubnis nach §1 AÜG.
- Equal Pay ab Tag 1
- Erteilte AÜG-Erlaubnis
- Fokus: private Güterverkehrs-EVU
Anti-Versprechen
Was wir nicht tun.
- Wir konstruieren keine Schein-Selbstständigkeit. Lokführer:innen sind bei Railo fest angestellt — sozialversicherungspflichtig, mit klarer Weisungskette. Keine Werkvertrags-Grauzone.
- Wir locken nicht mit Einstiegslohn und drücken später. Equal Pay ab Tag 1 ist unsere Rechtskonsequenz aus dem Verzicht auf den BAP/iGZ-Tarif — keine Marketing-Aussage.
- Wir überlassen nicht um jeden Preis. Wir sagen ab, wenn Tauglichkeit, Streckenkenntnis oder Qualifikation nicht passen. Kein Headcount-Optimismus.
- Wir garantieren keine Heimatnähe. Einsatzorte hängen vom EVU-Bedarf ab. Das sagen wir im Erstgespräch — nicht erst im Vertrag.
- Wir verwenden kein Marketing-Geschwätz. Keine hohlen Adjektive, keine leeren Versprechen. Zahlen und Fakten — oder wir schweigen.
FAQ
Drei Fragen, die wir oft hören.
Haben Sie eine AÜG-Erlaubnis?
Ja. Railo hat die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach §1 AÜG. Lokführer:innen sind bei Railo fest angestellt und werden an private Güterverkehrs-EVU überlassen. Equal Pay ab Tag 1, kein Zeitarbeits-Tarif.
Railo ist eine junge Firma — warum sollten wir zusammenarbeiten?
Wir starten 2026. Keine Altlasten, keine müden Prozesse. Die Geschäftsführung kennt die Branche von innen. Pool-Aufbau geschieht gerade — Qualität vor Größe. Wer früh dabei ist, beeinflusst, wie wir arbeiten. Das ist ein echtes Angebot, kein Imagebaustein.
Arbeitet Railo auch mit dem DB-Konzern?
Nein. Railo überlässt ausschließlich an private Güterverkehrs-EVU. Der DB-Konzern ist nicht unsere Zielgruppe. Das ist kein Zufall — wir wollen kein Wettbewerber unserer Kunden-EVU sein.
Erstgespräch — kein Verkaufstermin.
15 Minuten, kein Skript. Wir klären, ob Railo zu Ihrem Bedarf passt — und sagen ehrlich, wenn nicht.