Glossar — Triebfahrzeugführer-Wissen
Klasse A (TfV)
TfV Klasse A ist die Triebfahrzeugführerschein-Klasse für Rangierdienst und Fahrten ohne Fahrgäste auf dem nicht öffentlichen Netz.
Was bedeutet TfV Klasse A?
Die Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV) unterteilt Triebfahrzeugführerscheine in drei Klassen: A, B1 und B2. Klasse A ist die Einstiegsklasse und gilt ausschließlich für zwei Einsatzbereiche: Rangierfahrten und Fahrten auf dem nicht öffentlichen Eisenbahnnetz.
Das nicht öffentliche Netz umfasst Anschlussbahnen, Werksbahnen und Hafenbahnen — Strecken also, die nicht dem allgemeinen Zugverkehr zugänglich sind und nicht unter das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) für öffentliche Strecken fallen. Für diese Bereiche genügt Klasse A als nationaler Teil des Triebfahrzeugführerscheins; eine Lizenzerweiterung auf B1 oder B2 ist nicht zwingend erforderlich.
Rangierfahrten auf dem öffentlichen Netz — etwa das Aufstellen von Güterwagen im Bahnhof — sind mit Klasse A ebenfalls abgedeckt, sofern das Rangieren nicht in eine planmäßige Zugfahrt übergeht. Sobald ein Triebfahrzeugführer als Zugführer einen Zug im öffentlichen Netz bewegt, ist mindestens Klasse B1 (Reise- und Personenzüge) oder Klasse B2 (Güterzüge) erforderlich.
Klasse A besteht aus einem europäischen Schein (EU-weit gültig) und einem nationalen Ergänzungsdokument. Der europäische Triebfahrzeugführerschein ist das gemeinsame Dokument aller drei Klassen; die Klasse selbst wird im nationalen Ergänzungsdokument (früher: „Bescheinigung”) eingetragen. Die medizinischen und psychologischen Tauglichkeitsanforderungen entsprechen denen der anderen Klassen; die Anforderungen an Streckenkenntnis und Baureihen-Berechtigung sind auf den jeweiligen Einsatzbereich — also den konkreten Rangierbereich oder die Werksbahn — beschränkt.
Inhaber einer Klasse A können ihre Berechtigung durch das Absolvieren der zusätzlichen Ausbildungsmodule auf B1 oder B2 erweitern. In der Praxis wechseln viele Triebfahrzeugführer:innen, die zunächst im Rangierdienst oder auf nicht öffentlichen Bahnen begonnen haben, mit zunehmender Berufserfahrung zur Klasse B2, um im Schienengüterverkehr auf dem Hauptnetz eingesetzt werden zu können.
TfV Klasse A in der Praxis bei Railo
Im privaten Schienengüterverkehr — dem Kernmarkt von Railo — steht die Nachfrage nach Triebfahrzeugführern mit TfV Klasse B2 im Vordergrund, da Güterverkehrs-EVU ihre Züge überwiegend im öffentlichen Netz bewegen. Klasse A ist in diesem Umfeld vor allem dann relevant, wenn Rangierdienste auf Werksgeländen oder Anschlussbahnen Teil des Einsatzprofils sind.
Railo überlässt Triebfahrzeugführer:innen in Festanstellung an private Güterverkehrs-EVU — die konkret erforderliche TfV-Klasse hängt dabei vom jeweiligen Einsatz ab.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Klasse A (TfV)
Was darf ein Triebfahrzeugführer mit TfV Klasse A fahren?
Mit TfV Klasse A sind Rangierfahrten und Fahrten auf dem nicht öffentlichen Eisenbahnnetz zulässig — also etwa auf Werks- oder Hafenbahnen. Fahrten im öffentlichen Netz mit Reise- oder Güterzügen erfordern zusätzlich Klasse B1 oder B2.
Reicht TfV Klasse A für den Einsatz im privaten Güterverkehr auf dem Hauptnetz?
Nein. Für Zugfahrten im öffentlichen Schienennetz — auch als Güterzugführer — ist TfV Klasse B2 erforderlich. Klasse A berechtigt ausschließlich für Rangierfahrten und das nicht öffentliche Netz.
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