Glossar — Triebfahrzeugführer-Wissen

Streckenkenntnis

Streckenkenntnis bezeichnet das dokumentierte Wissen eines Triebfahrzeugführers über eine bestimmte Eisenbahnstrecke als Voraussetzung für den sicheren Fahrbetrieb.

Was bedeutet Streckenkenntnis?

Streckenkenntnis bezeichnet das nachgewiesene, dokumentierte Wissen einer Triebfahrzeugführer:in über eine konkrete Eisenbahnstrecke. Sie ist eine der zentralen betrieblichen Voraussetzungen für den sicheren Fahrbetrieb und gesetzlich verankert. Ohne gültige Streckenkenntnis darf eine Triebfahrzeugführer:in eine Strecke nicht selbstständig befahren — unabhängig von Qualifikation und Berufserfahrung.

Der Begriff umfasst mehr als bloßes Streckenwissen. Zur vollständigen Streckenkenntnis gehören Streckenverlauf und Linienführung, alle Geschwindigkeitsbeschränkungen und temporären Langsamfahrstellen, Signalstandorte und deren Sichtbarkeit unter verschiedenen Bedingungen, Bahnhofsgeometrien und Halteplatzmeter, Neigungen, Kurvenradien und sicherheitsrelevante Streckenbeschaffenheiten sowie betriebliche Besonderheiten der betreffenden Strecke. Dazu kommen Notfall- und Rückfallebenen: Die Triebfahrzeugführer:in muss wissen, welche Maßnahmen bei technischen Störungen oder außergewöhnlichen Ereignissen auf der jeweiligen Strecke zu ergreifen sind.

Rechtliche Grundlage

Die Anforderungen an Streckenkenntnis ergeben sich aus der Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV) sowie den betrieblichen Regelwerken der EVU, die auf dem Regelwerk der DB InfraGO AG (vormals DB Netz AG) und den einschlägigen DIN-Normen beruhen. Die TfV legt die Rahmenbedingungen für Zusatzbescheinigungen fest, zu denen auch Strecken- und Fahrzeugkenntnisse gehören. Die konkrete Ausgestaltung der Einweisungsverfahren obliegt den einzelnen EVU, die entsprechende Sicherheitsmanagementsysteme betreiben müssen.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überwacht als zuständige Aufsichtsbehörde, ob EVU ihre Sicherheitspflichten einhalten. Mängel im Streckenkenntnis-Management können Gegenstand behördlicher Prüfungen sein.

Erwerb der Streckenkenntnis

Streckenkenntnis wird durch begleitete Streckenfahrten erworben. Das gängige Verfahren sieht vor, dass die Triebfahrzeugführer:in die Strecke zunächst in Begleitung eines einweisungsberechtigten Kollegen mehrfach befährt. Die Mindestanzahl der Begleitfahrten hängt von der Streckenkomplexität und den betrieblichen Regelungen des EVU ab.

Begleitend können folgende Lernmedien eingesetzt werden:

Medium Inhalt Verbindlichkeit
Streckenatlas / Streckenbuch Kartografische Darstellung, Km-Angaben, Streckenmerkmale Pflichtunterlage bei vielen EVU
Digitale Strecken-Simulation Virtuelle Streckenbefahrung, Signalbild-Training Ergänzend, nicht ersetzend
Theoretische Einweisung Schriftliche Unterweisung, Besonderheiten, Eskalationsverfahren Pflicht vor erster Begleitfahrt
Begleitfahrten Praktische Streckenbefahrung mit einweisungsberechtigter Person Kernbestandteil, gesetzlich verankert

Aufrechterhaltung und Gültigkeit

Streckenkenntnis muss aktiv aufrechterhalten werden. Die TfV und die betrieblichen Regelungen der EVU schreiben Wiederholungsfristen vor. In der Praxis gilt häufig, dass eine Strecke innerhalb von zwölf Monaten mindestens einmal befahren worden sein muss, damit die Kenntnis als aktiv gilt. Bei längerer Nichtnutzung ist eine erneute Einweisung — ggf. mit verkürztem Begleitfahrten-Umfang — erforderlich.

Die Dokumentation der Streckenkenntnis obliegt dem EVU. Es führt für jede Triebfahrzeugführer:in eine Liste der zertifizierten Strecken sowie der Gültigkeitsdaten. Triebfahrzeugführer:innen sind ihrerseits verpflichtet, ihre zuständige Stelle zu informieren, wenn eine Kenntnis zu verfallen droht.

Besonderheiten bei Arbeitnehmerüberlassung

Beim Einsatz überlassener Triebfahrzeugführer:innen ist die Klärung bestehender Streckenkenntnisse ein wesentlicher Bestandteil der Einsatzplanung. Der Entleiher — das EVU, das die Arbeitnehmerüberlassung in Anspruch nimmt — hat vor dem Einsatz zu prüfen, welche Strecken die überlassene Triebfahrzeugführer:in mit gültiger Kenntnis befahren darf. Fehlende Streckenkenntnisse müssen vor dem selbstständigen Einsatz durch eine ordnungsgemäße Einweisung geschlossen werden. Fachliche Weisung, einschließlich der Disposition auf Strecken mit nachgewiesener Kenntnis, liegt beim Entleiher.

Streckenkenntnis in der Praxis bei Railo

Railo betreibt ausschließlich Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Triebfahrzeugführer:innen sind bei Railo fest angestellt und werden an private Güterverkehrs-EVU überlassen. Welche Strecken eine Triebfahrzeugführer:in befahren darf, ergibt sich aus den dokumentierten und gültigen Streckenkenntnissen, die beim Einsatzgespräch mit dem Entleiher abgeglichen werden.

Für EVU, die über die Arbeitnehmerüberlassung Triebfahrzeugführer:innen einsetzen, bedeutet das: Der konkrete Strecken-Einsatz setzt immer die vorhandene Streckenkenntnis voraus. Einweisungen auf neue Strecken organisiert und verantwortet der Entleiher. Railo stellt sicher, dass die für den Einsatz relevanten Qualifikationsunterlagen bei Vertragsschluss vollständig und geprüft vorliegen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Streckenkenntnis

Was ist Streckenkenntnis?

Streckenkenntnis ist das nachgewiesene Wissen einer Triebfahrzeugführer:in über eine konkrete Eisenbahnstrecke. Dazu zählen Streckenverlauf, Signalstandorte, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Bahnhofslayouts, Neigungen und betriebliche Besonderheiten. Die Streckenkenntnis ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor dem ersten selbstständigen Fahren auf einer neuen Strecke nachgewiesen werden.

Wie erwirbt man Streckenkenntnis?

Streckenkenntnis wird in der Regel durch begleitete Streckenfahrten erworben. Die Triebfahrzeugführer:in absolviert eine vorgeschriebene Mindestanzahl von Fahrten auf der betreffenden Strecke in Begleitung eines einweisungsberechtigten Kollegen. Ergänzend können theoretische Einweisungen, Streckenatlanten und digitale Streckenkunde-Schulungen eingesetzt werden. Das EVU dokumentiert den Erwerb und bestätigt die Streckenkenntnis schriftlich.

Wie lange ist Streckenkenntnis gültig?

Streckenkenntnis ist nicht unbegrenzt gültig. Die Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV) und die betrieblichen Regelungen der jeweiligen EVU schreiben Fristen für Wiederholungsfahrten vor. Typischerweise muss eine Strecke in einem definierten Zeitraum (häufig zwölf Monate) mindestens einmal befahren worden sein, um die Kenntnis aufrechtzuerhalten. Bei längerer Nichtnutzung ist eine erneute Einweisung erforderlich.

Wer ist für die Streckenkenntnis verantwortlich?

Die Verantwortung liegt gemeinsam bei der Triebfahrzeugführer:in und beim EVU. Die Triebfahrzeugführer:in darf eine Strecke nur dann selbstständig befahren, wenn sie über gültige und dokumentierte Streckenkenntnis verfügt. Das EVU ist verpflichtet, die Einweisungsverfahren zu organisieren, zu dokumentieren und regelmäßig auf Aktualität zu prüfen. Bei Arbeitnehmerüberlassung klärt der Entleiher vor dem Einsatz, welche Streckenkenntnisse vorhanden sind.

Was passiert, wenn eine Lokführer:in ohne Streckenkenntnis fährt?

Das Fahren ohne gültige Streckenkenntnis ist ein schwerwiegender Sicherheitsverstoß und kann arbeitsrechtliche sowie strafrechtliche Konsequenzen haben. Das EVU als Eisenbahnverkehrsunternehmen haftet für die ordnungsgemäße Organisation des Fahrbetriebs. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) kann im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion tätig werden.

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