Leistung — Arbeitnehmerüberlassung

Triebfahrzeugführer:innen für Ihr EVU. Rechtssicher überlassen.

Bei Arbeitnehmerüberlassung bleibt die Triebfahrzeugführer:in bei Railo fest angestellt, arbeitet aber für Ihr EVU — geregelt durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Railo zahlt Equal Pay ab Tag 1, ohne Zeitarbeits-Tarif. Die Erlaubnis nach § 1 AÜG ist erteilt. Sitz: Dahlenburg, Niedersachsen.

Erlaubnis nach § 1 AÜG erteilt

Was ist AÜG?

Arbeitnehmerüberlassung kurz erklärt

Beim AÜG-Modell schließt die Triebfahrzeugführer:in ihren Arbeitsvertrag mit Railo — nicht mit Ihrem EVU. Railo ist der Arbeitgeber: Railo zahlt das Gehalt, trägt die Sozialversicherungsbeiträge und übernimmt alle disziplinarischen Arbeitgeberpflichten. Ihr EVU erteilt die fachliche Weisung für den Einsatz: Strecke, Fahrzeug, Schicht. Das Rechtsverhältnis zwischen Railo und Ihrem EVU ist ein Überlassungsvertrag nach § 1 AÜG, kein Werkvertrag und keine Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis. Für die Überlassung ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich — Railo hat diese Erlaubnis.

Mehr zum Begriff: Glossar-Eintrag Arbeitnehmerüberlassung

Anwendungsfälle

Für wen AÜG konkret passt

  • Planbare Verfügbarkeit über mehrere Monate — Sie wissen sechs Wochen im Voraus, wann Sie wen brauchen.
  • Saisonale oder projektbezogene Spitzen, die Ihr Stammpersonal nicht allein abdeckt.
  • Überbrückung bei Tauglichkeits-Ausfall oder Langzeiterkrankung einer Stammkraft.
  • Struktureller Personalmangel: Sie wachsen oder verlieren Personal schneller als Sie einstellen können.
  • Prüfung vor Festanstellung — Sie wollen eine Person kennenlernen, bevor Sie selbst einstellen.

Was Railo nicht verspricht: Wir überlassen keine Triebfahrzeugführer:innen innerhalb von 24 Stunden. Unser Modell ist auf planbare, mittelfristige Einsätze ausgelegt — nicht auf kurzfristige Abrufarbeit. Wer eine sofortige Notfallbesetzung sucht, wird bei uns nicht fündig.

Modell-Detail

So läuft die Zusammenarbeit

Rahmen
Schriftlicher Überlassungsvertrag pro eingesetzter Triebfahrzeugführer:in. Eine Rahmenvereinbarung für wiederkehrende Bedarfe ist möglich und empfehlenswert.
Bezahlung
Equal Pay ab Tag 1 nach § 8 AÜG — das Entgelt der überlassenen Person entspricht dem wesentlichen Entgelt vergleichbarer Stammbeschäftigter Ihres EVU. Kein BAP/iGZ-Zeitarbeits-Tarif, keine Wartezeitenregelung. Mehr dazu: Glossar Equal Pay.
Überlassungsdauer
Gesetzliche Höchstüberlassungsdauer: 18 Monate pro Person und Entleiher (§ 1 Abs. 1b AÜG). Tarifliche Abweichungen sind möglich. Mehr dazu: Glossar Höchstüberlassungsdauer.
Weisung
Fachliche Weisung liegt beim EVU: Strecke, Fahrzeug, Schicht, Betriebsanweisungen. Disziplinarische Weisung bleibt bei Railo: Urlaub, Abmahnungen, Kündigung.
Konditionen
Abrechnung auf Stundensatz- oder Tagessatzbasis. Rahmenpreise nach Klasse (TfV-Klasse A, B1, B2) und Einsatzregion. Konditionen klären wir im Erstgespräch — kein Pauschalangebot ohne Kenntnis Ihres Bedarfs.

Pool-Status

Qualität vor Größe

Wir bauen unseren Pool gerade auf. Das heißt: Wir prüfen jede Bewerbung persönlich, nicht per Massenverfahren. Sprechen Sie früh mit uns — dann planen wir den Bedarf gemeinsam und stellen gezielt ein.

AÜG-Anfrage stellen

Häufige Fragen

FAQ — Arbeitnehmerüberlassung

Hat Railo eine AÜG-Erlaubnis?

Ja. Railo hat die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG. Triebfahrzeugführer:innen sind bei Railo fest angestellt und werden an private Güterverkehrs-EVU überlassen. Equal Pay ab Tag 1.

Was bedeutet Equal Pay konkret bei der AÜG?

Equal Pay bedeutet: Die überlassene Triebfahrzeugführer:in erhält das gleiche wesentliche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammbeschäftigte Ihres EVU (§ 8 AÜG). Railo wendet keinen Zeitarbeits-Tarif an — weder BAP noch iGZ. Deshalb gilt Equal Pay ohne Wartefrist ab dem ersten Tag der Überlassung. Das ist keine Kulanz, sondern Rechtskonsequenz. Mehr: Glossar Equal Pay.

Wie lange darf eine Überlassung maximal dauern?

Das AÜG begrenzt die Überlassung auf 18 Monate pro Person und Entleiher (§ 1 Abs. 1b AÜG). Die Frist läuft personenbezogen — nicht aufgabenbezogen. Ein einschlägiger Tarifvertrag kann eine abweichende Dauer festlegen. Für längere Planungshorizonte klären wir das gemeinsam im Vorfeld. Mehr: Glossar Höchstüberlassungsdauer.

Können wir überlassene Triebfahrzeugführer:innen später fest übernehmen?

Grundsätzlich ja. Das AÜG schließt eine Übernahme nicht aus. Eine Vertragsklausel, die eine spätere Direktanstellung beim EVU verhindert oder erschwert, ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AÜG unwirksam. Wenn eine Übernahme für Sie in Betracht kommt, sprechen Sie das frühzeitig an. Mehr: Glossar Übernahmeklausel.

Was passiert bei Krankheit der überlassenen Person?

Bei Arbeitsunfähigkeit ruht die Arbeitspflicht. Railo trägt als Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Ab der siebten Woche leistet die Krankenkasse. Ihr EVU schuldet während der Krankheitszeit kein Überlassungsentgelt. Wir informieren Sie umgehend und suchen gemeinsam nach einer Übergangslösung, sofern das möglich ist.

Nächster Schritt

Bedarf besprechen

Ein frühes Gespräch lohnt sich: Dann kennen wir Ihren Bedarf, bevor wir rekrutieren — nicht umgekehrt. Kein Verkaufstermin, kein Angebots-Pitch ohne Grundlage.

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