Glossar — Triebfahrzeugführer-Wissen
TfV (Triebfahrzeugführerschein-Verordnung)
Die TfV ist die deutsche Verordnung, die Voraussetzungen, Klassen und Prüfungsanforderungen für den Triebfahrzeugführerschein verbindlich regelt.
Was bedeutet TfV?
Die Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (kurz: TfV) ist die zentrale Rechtsnorm, die in Deutschland die Zulassung von Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführern regelt. Sie setzt die europäische Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments in nationales Recht um und schafft damit einen einheitlichen Rahmen für die Qualifikation von Lokführerinnen und Lokführern im nationalen und grenzüberschreitenden Schienenverkehr.
Die TfV legt fest, unter welchen Voraussetzungen ein Triebfahrzeugführerschein erteilt, erneuert oder entzogen wird. Sie bestimmt die Klassen des Führerscheins, die Anforderungen an medizinische und psychologische Tauglichkeit, die Ausbildungsinhalte und Prüfungsmodalitäten sowie die Aufgaben der zuständigen Behörden und anerkannten Prüfer. Zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Der Triebfahrzeugführerschein nach TfV ist ein behördliches Dokument, das die allgemeine Eignung und Grundqualifikation einer Person nachweist. Er wird ergänzt durch betriebsinterne ergänzende Bescheinigungen, die das jeweilige EVU ausstellt und in denen fahrzeugspezifische sowie streckenbezogene Berechtigungen dokumentiert sind.
Rechtliche Grundlage
Die TfV (Verordnung über die Zulassung von Triebfahrzeugführern) wurde am 29. April 2011 erlassen und ist seitdem mehrfach angepasst worden. Grundlage ist das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2007/59/EG. Die Verordnung gilt für alle Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer, die auf dem öffentlichen Schienennetz in Deutschland tätig sind oder dort tätig werden wollen.
Ausgenommen vom Anwendungsbereich der TfV sind Tätigkeiten auf abgeschlossenen, nicht-öffentlichen Betriebsgeländen ohne Anschluss ans öffentliche Netz.
Klassen des Triebfahrzeugführerscheins
Die TfV unterscheidet drei Klassen des Triebfahrzeugführerscheins:
- Klasse A: Berechtigt zum Führen von Triebfahrzeugen auf abgesperrten Betriebsgeländen (Rangierfahrten), ohne Zulassung für den öffentlichen Schienenweg.
- Klasse B1: Berechtigt zum Führen von Triebfahrzeugen im Reisezugverkehr auf dem nationalen und grenzüberschreitenden Schienennetz.
- Klasse B2: Berechtigt zum Führen von Triebfahrzeugen im Güterverkehr auf dem nationalen und grenzüberschreitenden Schienennetz.
Eine Klasse-B1- oder Klasse-B2-Inhaberin oder ein Klasse-B2-Inhaber darf ausschließlich auf Strecken und mit Fahrzeugen fahren, für die zusätzlich eine gültige ergänzende Bescheinigung des jeweiligen EVU vorliegt.
Anlagen der TfV
Die TfV gliedert sich in einen Verordnungstext und sieben Anlagen, die die inhaltlichen Anforderungen konkretisieren:
| Anlage | Inhalt |
|---|---|
| Anlage 1 | Mindestanforderungen an die medizinische Tauglichkeit (körperliche und sensorische Anforderungen) |
| Anlage 2 | Mindestanforderungen an die psychologische Eignung (kognitive, verhaltensbezogene und soziale Kompetenz) |
| Anlage 3 | Allgemeine Fachkenntnisse für die Grundqualifikation (Grundlagen Eisenbahnbetrieb, Regelwerke, Sicherheit) |
| Anlage 4 | Fahrzeugbezogene Fachkenntnisse (Technik, Bedienung, Störungsmanagement) |
| Anlage 5 | Infrastrukturbezogene Fachkenntnisse (Betriebsverfahren, Signalsystem, Streckenkenntnis) |
| Anlage 6 | Sprachkenntnisse (Mindestniveau gemäß CEFR für grenzüberschreitenden Verkehr) |
| Anlage 7 | Muster des Triebfahrzeugführerscheins und der ergänzenden Bescheinigung |
Voraussetzungen für die Erteilung
Der Triebfahrzeugführerschein wird auf Antrag beim EBA erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Mindestalter 20 Jahre (für Klasse B1/B2)
- Nachweis medizinischer Tauglichkeit gemäß Anlage 1 durch eine anerkannte Untersuchungsstelle
- Nachweis psychologischer Eignung gemäß Anlage 2
- Nachweis allgemeiner Fachkenntnisse gemäß Anlage 3 durch eine abgelegte Prüfung
- Schulabschluss (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)
- Keine Vorstrafen, die den sicheren Eisenbahnbetrieb gefährden könnten
Fahrzeug- und streckenspezifische Kenntnisse (Anlagen 4 und 5) werden nicht im EBA-Führerschein, sondern in der betrieblichen ergänzenden Bescheinigung dokumentiert. Diese Bescheinigung ist an das jeweilige Arbeitsverhältnis oder den Einsatzbetrieb gebunden und nicht behördlich.
Gültigkeitsdauer und Erneuerung
Der Triebfahrzeugführerschein nach TfV ist grundsätzlich unbefristet gültig. Die Aufrechterhaltung der Gültigkeit setzt jedoch regelmäßige ärztliche Untersuchungen voraus: bis zum vollendeten 55. Lebensjahr alle drei Jahre, danach jährlich. Werden die Untersuchungen nicht fristgerecht nachgewiesen, kann das EBA den Führerschein aussetzen oder entziehen.
Die ergänzende Bescheinigung des EVU unterliegt eigenen betrieblichen Wiederholungsprüfungszyklen, die der EVU intern festlegt, aber sich an den Vorgaben der TfV und den einschlägigen Regelwerken (z. B. VDV-Schriften) orientieren.
TfV in der Praxis bei Railo
Für Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer, die bei Railo im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung tätig sind, bildet der gültige Triebfahrzeugführerschein nach TfV die Zulassungsgrundlage. Railo stellt Lokführerinnen und Lokführer fest an und überlässt sie an private Güterverkehrs-EVU. Die ergänzenden Bescheinigungen für Baureihen und Strecken werden in Abstimmung mit dem jeweiligen Entleiher-EVU ausgestellt oder anerkannt. Railo selbst betreibt ausschließlich Arbeitnehmerüberlassung und keine Personalvermittlung.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu TfV (Triebfahrzeugführerschein-Verordnung)
Was regelt die TfV?
Die Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV) regelt die Voraussetzungen für den Erwerb und den Entzug des Triebfahrzeugführerscheins in Deutschland. Sie legt fest, welche Klassen es gibt (A, B1, B2), welche medizinischen und psychologischen Anforderungen gelten, wie Prüfungen abgenommen werden und welche Nachweise im Führerschein und in ergänzenden Bescheinigungen dokumentiert werden.
Welche TfV-Klassen gibt es?
Die TfV unterscheidet drei Klassen: Klasse A für Rangierfahrten auf dem Betriebsgelände, Klasse B1 für Reisezüge auf dem nationalen und internationalen Netz sowie Klasse B2 für Güterzüge auf dem nationalen und internationalen Netz. B1 und B2 berechtigen zum Fahren auf öffentlichen Schienenwegen und setzen einen gültigen Triebfahrzeugführerschein voraus.
Welche Behörde ist für die TfV zuständig?
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist in Deutschland die zuständige Behörde für die Erteilung und den Entzug von Triebfahrzeugführerscheinen sowie für die Anerkennung von Prüfern und Ausbildungseinrichtungen gemäß TfV.
Was enthält die ergänzende Bescheinigung nach TfV?
Die ergänzende Bescheinigung wird vom jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) ausgestellt und dokumentiert die fahrzeugspezifischen Berechtigungen (Baureihen-Berechtigungen) sowie die streckenbezogenen Kenntnisse (Streckenkenntnis) des Triebfahrzeugführers. Sie ergänzt den vom EBA erteilten Führerschein, der die allgemeinen Qualifikationen nachweist.
Wie oft müssen Triebfahrzeugführer nach TfV untersucht werden?
Die TfV schreibt regelmäßige medizinische Untersuchungen vor. Bis zum 55. Lebensjahr erfolgt die Untersuchung alle drei Jahre, danach jährlich. Psychologische Untersuchungen sind bei der Erstbewerbung und bei begründetem Anlass vorgeschrieben.
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