Für Eisenbahnverkehrsunternehmen

Lokführermangel ist strukturell — nicht zyklisch.

Rund 40 Prozent der aktiven Triebfahrzeugführer:innen in Deutschland sind über 50 Jahre alt. Der Nachwuchs reicht nicht aus, um die Abgänge zu ersetzen. Railo überlässt Triebfahrzeugführer:innen an private Güterverkehrs-EVU — fest angestellt bei uns, eingesetzt bei Ihnen, Equal Pay ab Tag 1. Mit erteilter AÜG-Erlaubnis, Sitz Dahlenburg.

Railo unterstützt private Güterverkehrs-EVU bei der strukturellen Personalbeschaffung über Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) — Festanstellung bei Railo, Überlassung ans EVU, Equal Pay ab Tag 1.

Das Modell

So arbeiten wir zusammen

Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)

Lokführer:innen fest bei uns — eingesetzt bei Ihnen

Triebfahrzeugführer:innen schließen ihren Arbeitsvertrag mit Railo. Railo überlässt sie an Ihr EVU für konkrete Einsätze. Fachliche Weisung liegt bei Ihnen, disziplinarische bei uns. Equal Pay ab Tag 1, kein BAP/iGZ-Tarif — auf Basis unserer erteilten Erlaubnis nach § 1 AÜG.

Modell im Detail

Rahmenvereinbarung

Planbare Verfügbarkeit statt Einzelabruf

Für EVU mit regelmäßigem Bedarf lohnt eine Rahmenvereinbarung: abgestimmtes Kontingent, klare Abrufbedingungen, feste Ansprechperson. Kein Volumenrabatt — der Preis ist der Preis.

Vier Punkte

Warum Railo

Klein mit Absicht

Wir haben keine Datenbank mit tausend Profilen. Wir haben persönlichen Kontakt zu jedem Triebfahrzeugführer / jeder Triebfahrzeugführerin, den wir Ihnen vorstellen. Pool-Pflege schlägt Pool-Größe.

Klartext — auch beim Nein

Wenn wir keine passenden Profile haben, sagen wir das sofort. Sie bekommen keine Hinhalte-Antworten und keinen Vertriebs-Druck. Erstgespräch bedeutet Erstgespräch, kein Verkaufstermin.

Saubere Strukturen ab Tag 1

GmbH, HRB 213652 Amtsgericht Lüneburg. AVV auf Anfrage. Alle Verträge schriftlich.

AÜG-Erlaubnis §1 AÜG erteilt

Fokus auf private Güter-EVU

Railo ist kein EVU — kein Wettbewerbskonflikt mit Ihnen. Wir bedienen ausschließlich private Güterverkehrs-EVU, nicht den DB-Konzern. Das ist keine Einschränkung, sondern eine Entscheidung.

Verbindlichkeit

Was Sie konkret bekommen

Erstreaktion
Innerhalb von 24 Stunden an Werktagen (Mo–Fr 8–18 Uhr)
Erste Profile
3–10 Werktage, abhängig von aktuellem Pool-Stand
Kandidaten-Prüfung
TfV-Klasse, Tauglichkeit, Baureihen-Erfahrung, Referenzcheck
Vertragsbasis
Schriftlich, AÜG-konform, Equal Pay als Vertragsbestandteil
Konditionen
Stunden- oder Tagessatz, Rahmenvereinbarung auf Anfrage
Ansprechperson
Eine Person, direkte Durchwahl — kein Call-Center

Klartext

Wir haben noch keine fünf Kunden-Cases

Railo startet 2026. Wir haben keine Referenz-EVU, die wir Ihnen nennen dürfen, weil wir noch keine haben. Das sagen wir Ihnen lieber direkt als in der dritten Gesprächsstunde.

Was wir haben: eine erteilte AÜG-Erlaubnis, klare Strukturen, persönliche Branchen-Kenntnis der Geschäftsführung — und den festen Willen, Ihnen nur vorzustellen, was passt, statt Pipeline zu befüllen.

Wenn Sie ein EVU sind, das gern früh dabei ist und einen Dienstleister aufbauen will, der ausschließlich auf private Güter-EVU ausgerichtet ist: das 15-Minuten-Erstgespräch kostet Sie nichts außer 15 Minuten.

  • Wir überlassen keine Triebfahrzeugführer:innen an den DB-Konzern — unser Fokus sind Privatbahnen.
  • Wir versprechen keine Schnell-Überlassung innerhalb 48 Stunden — unser Modell ist langfristig angelegt.
  • Wir machen keine Personalvermittlung — Triebfahrzeugführer:innen sind bei uns fest angestellt.
  • Wir geben keine Volumenrabatte — der Preis ist der Preis.
  • Wir erfinden keine Pool-Zahlen — wir nennen Ihnen den aktuellen Stand.

EVU-Erstgespräch

Termin direkt wählen

15 Minuten, Telefon oder Video, kein Verkaufstermin. Sie bekommen Klartext über unseren aktuellen Pool-Stand und ob wir zusammenpassen.

Häufige Fragen

FAQ für EVU

Wie groß ist der Railo-Pool an Triebfahrzeugführer:innen?

Railo baut den Pool aktiv auf. Wir starten 2026 und arbeiten nach dem Prinzip Qualität vor Größe. Konkrete Verfügbarkeit besprechen wir im 15-Minuten-Erstgespräch — dort nennen wir Ihnen den aktuellen Stand ohne Hochglanz-Versprechen.

Was unterscheidet Railo von einem etablierten Anbieter?

Railo macht ausschließlich Arbeitnehmerüberlassung von Triebfahrzeugführer:innen an private Güterverkehrs-EVU — kein Mischmodell, keine Personalvermittlung, keine DB-Konzern-Kunden. Equal Pay ab Tag 1 ist bei Railo keine Option, sondern die Rechtsfolge unseres Verzichts auf den BAP/iGZ-Tarif. Wir haben keinen 200-TfV-Pool, aber wir sagen Ihnen ehrlich, was wir haben.

Ist eine exklusive Rahmenvereinbarung möglich?

Ja, Rahmenvereinbarungen sind möglich und für planbare Verfügbarkeit sinnvoll. Die genaue Ausgestaltung — Kontingent, Abrufbedingungen, Laufzeit — klärt sich im Erstgespräch. Wir arbeiten schriftlich, Equal Pay ist dabei immer Vertragsbestandteil.

Stellt Railo auch Triebfahrzeugführer:innen mit ausländischer Lizenz (AT, CH, PL) zur Verfügung?

Nicht im aktuellen Angebot. Wir konzentrieren uns auf Triebfahrzeugführer:innen mit deutschem Triebfahrzeugführerschein. Internationale Lizenzen erfordern eine Anerkennung durch das EBA — das ist aufwendig und gehört nicht zu unserem aktuellen Fokus.

Kann ein überlassener Triebfahrzeugführer direkt beim EVU in Festanstellung wechseln?

Nach §1 Abs. 1b AÜG ist eine Klausel, die das dauerhaft verhindert, unwirksam. EVU und Triebfahrzeugführer:in können nach Ende der Überlassung einen direkten Arbeitsvertrag schließen. Railo erhebt dafür keine Gebühr — unser Modell ist AÜG, keine Headhunting-Provision.

Weiterführend: Equal Pay im Glossar

Download

EVU-Checkliste: Lokpersonal extern beschaffen

Worauf müssen EVU bei der Auswahl eines AÜG-Dienstleisters achten? Welche Vertragsklauseln sind Pflicht, welche sind Risiko? Die Checkliste fasst die acht wichtigsten Punkte zusammen.

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Nächster Schritt

Erstgespräch buchen

15 Minuten, Telefon oder Video. Kein Verkaufstermin — Klartext über aktuellen Pool-Stand und ob wir zusammenpassen. Mo–Fr 8–18 Uhr erreichbar.

Terminbuchung über Cal.com (Betreiber: Cal.com Inc., USA). Detaillierte Hinweise zur Datenverarbeitung und den SCCs finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen Abschnitt 7.4. Technisch notwendige Session-Cookies, kein gesonderter Consent nötig.