Glossar — Triebfahrzeugführer-Wissen

Klasse B2 (TfV)

TfV Klasse B2 ist die Triebfahrzeugführerschein-Klasse für Güterzugfahrten im öffentlichen Schienennetz.

Was bedeutet TfV Klasse B2?

Die Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV) definiert drei Klassen für den nationalen Teil des europäischen Triebfahrzeugführerscheins: Klasse A für Rangier- und Werksbahndienst, Klasse B1 für Reise- und Personenzüge sowie Klasse B2 für Güterzüge. Klasse B2 ist die maßgebliche Berechtigung für den Schienengüterverkehr auf dem öffentlichen Netz — also für Zugfahrten auf Haupt- und Nebenstrecken, die dem allgemeinen Eisenbahnverkehr geöffnet sind.

Triebfahrzeugführer:innen mit Klasse B2 sind berechtigt, Güterzüge aller Art im öffentlichen Schienennetz zu führen, sofern die weiteren Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind: eine gültige Streckenkenntnis für die befahrene Strecke sowie eine Baureihen-Berechtigung für das eingesetzte Triebfahrzeug. Beide Nachweise sind nicht Bestandteil der Klasse selbst, sondern werden ergänzend im nationalen Ergänzungsdokument eingetragen und sind an das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gebunden.

Die TfV Klasse B2 wird im nationalen Ergänzungsdokument des europäischen Triebfahrzeugführerscheins dokumentiert. Der europäische Schein selbst ist EU-weit gültig und enthält persönliche Angaben sowie die Klassenzuordnung; das nationale Dokument ergänzt ihn um fahrzeug- und streckenbezogene Berechtigungen. Wer bereits Klasse B1 besitzt, kann Klasse B2 durch ergänzende Ausbildungsmodule hinzuerwerben — und umgekehrt. Klasse A ist für Rangieraufgaben weiterhin separat erforderlich, sofern sie nicht im beruflichen Profil bereits vorhanden ist.

Die Anforderungen an die medizinische und psychologische Tauglichkeit sind für Klasse B2 identisch mit denen der anderen Klassen. Sie richten sich nach Anlage 1 der TfV und umfassen u. a. Seh- und Hörvermögen, Farbsinnprüfung sowie psychologische Eignungsmerkmale. Tauglichkeitsuntersuchungen sind in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.

TfV Klasse B2 in der Praxis bei Railo

Private Güterverkehrs-EVU — der Kern der Kundenbasis, an die Railo Triebfahrzeugführer:innen überlässt — setzen fast ausschließlich Triebfahrzeugführer:innen mit Klasse B2 ein. Güterzüge auf dem öffentlichen Hauptnetz sind ohne diese Klasse nicht führbar. Entsprechend ist Klasse B2 in der Überlassung die meistgefragte Qualifikation.

Railo stellt Triebfahrzeugführer:innen fest an und überlässt sie an private Güterverkehrs-EVU — die konkret benötigte Klassenkombination und der Nachweis über Streckenkenntnis und Baureihen-Berechtigung werden vor dem Einsatz geprüft und dokumentiert. Im Schienengüterverkehr werden häufig auch gefährliche Güter transportiert; die einschlägigen Anforderungen regelt das RID (Gefahrgut-Ordnung für den Schienenverkehr).

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Klasse B2 (TfV)

Was darf ein Triebfahrzeugführer mit TfV Klasse B2 fahren?

Mit TfV Klasse B2 sind Güterzugfahrten im öffentlichen Schienennetz zulässig. Personenzüge erfordern stattdessen Klasse B1 — B1 und B2 sind die beiden Verkehrsart-Beschränkungen der Klasse B (Personen- bzw. Güterverkehr), keine Alternativen zur selben Aufgabe. Ob national oder grenzüberschreitend gefahren wird, hängt von der Streckenkenntnis ab, nicht von der Klasse. Rangierfahrten setzen zusätzlich Klasse A voraus.

Welche Voraussetzungen gelten für den Erwerb der TfV Klasse B2?

Voraussetzungen sind das Mindestalter von 20 Jahren, eine bestandene Tauglichkeitsuntersuchung (medizinisch und psychologisch nach Anlage 1 TfV), eine abgeschlossene Ausbildung zum Triebfahrzeugführer sowie strecken- und fahrzeugspezifische Nachweise. Die Klasse wird im nationalen Ergänzungsdokument des europäischen Triebfahrzeugführerscheins eingetragen.

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