Glossar — Triebfahrzeugführer-Wissen
Klasse B1 (TfV)
TfV Klasse B1 ist die Triebfahrzeugführerschein-Klasse für Fahrten im öffentlichen Netz mit Reise- und Personenzügen.
Was bedeutet TfV Klasse B1?
Die Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV) unterscheidet drei Klassen von Triebfahrzeugführerscheinen: A, B1 und B2. Klasse B1 berechtigt zum Führen von Triebfahrzeugen im öffentlichen Schienennetz, soweit Reise- und Personenzüge geführt werden. Sie geht damit über Klasse A hinaus, die auf Rangierfahrten und das nicht öffentliche Netz beschränkt ist.
Der Triebfahrzeugführerschein besteht aus zwei Dokumenten: dem europäischen Schein (EU-weit gültig) und der nationalen Bescheinigung, in der die jeweilige Klasse sowie die spezifischen Strecken- und Fahrzeugberechtigungen eingetragen sind. Die Klasse B1 erscheint dabei im europäischen Schein; die konkreten Streckenberechtigungen und Baureihen-Berechtigungen werden separat im nationalen Dokument geführt.
Für den Erwerb von Klasse B1 gelten gegenüber Klasse A dieselben Grundvoraussetzungen: medizinische und psychologische Tauglichkeit nach EBA-Standard, eine abgeschlossene Triebfahrzeugführer-Ausbildung sowie die bestandene Prüfung vor dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Der Unterschied liegt im Ausbildungsinhalt: B1-Inhaber werden auf den Betrieb im öffentlichen Netz und auf die damit verbundenen Regelwerke vorbereitet, insbesondere auf das Fahren nach Fahrplan, Signalwesen und Kommunikation mit der Leitstelle.
Inhaber von Klasse B1 können ihre Berechtigung auf Klasse B2 erweitern, sofern sie eine entsprechende Zusatzausbildung absolvieren und die Prüfung ablegen. In der Praxis arbeiten viele B1-Triebfahrzeugführer im Nah- und Regionalverkehr oder für Personenverkehrs-EVU.
TfV Klasse B1 in der Praxis bei Railo
Der Kernmarkt von Railo sind private Güterverkehrs-EVU, deren Triebfahrzeugführerbedarf sich überwiegend auf TfV Klasse B2 konzentriert. Triebfahrzeugführer:innen mit Klasse B1 kommen für eine Überlassung durch Railo in Betracht, wenn das jeweilige EVU auch Personenverkehrsleistungen erbringt oder spezialisierte Aufgaben anfallen, die keine B2-Berechtigung erfordern.
Railo stellt Triebfahrzeugführer:innen fest an und überlässt sie an private Güterverkehrs-EVU — welche TfV-Klasse für einen Einsatz relevant ist, ergibt sich aus dem konkreten Anforderungsprofil des jeweiligen EVU.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Klasse B1 (TfV)
Was darf ein Triebfahrzeugführer mit TfV Klasse B1 fahren?
Mit TfV Klasse B1 sind Fahrten im öffentlichen Schienennetz zulässig, sofern Reise- oder Personenzüge geführt werden. Güterzugfahrten im öffentlichen Netz erfordern dagegen TfV Klasse B2. Rangierfahrten sind mit B1 ebenfalls gestattet, da B1 die Berechtigung der Klasse A einschließt.
Ist TfV Klasse B1 für den Einsatz bei privaten Güterverkehrs-EVU ausreichend?
In der Regel nicht. Private Güterverkehrs-EVU benötigen überwiegend Triebfahrzeugführer mit TfV Klasse B2, da ihre Züge als Güterzüge im öffentlichen Netz klassifiziert sind. B1 ist dort nur dann ausreichend, wenn ausschließlich Personenzüge geführt werden — was im Schienengüterverkehr die Ausnahme ist.
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