Glossar — Triebfahrzeugführer-Wissen

Baureihen-Berechtigung

Die Baureihen-Berechtigung erlaubt Triebfahrzeugführenden, ein bestimmtes Triebfahrzeug eigenständig zu führen.

Was bedeutet Baureihen-Berechtigung?

Der Triebfahrzeugführerschein nach der Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV) ist die rechtliche Grundlage für den Beruf der Triebfahrzeugführerin und des Triebfahrzeugführers. Er allein reicht jedoch nicht aus, um ein konkretes Fahrzeug eigenständig zu bewegen. Für jede Lokomotive und jeden Triebwagen ist zusätzlich eine fahrzeugspezifische Qualifikation erforderlich: die Baureihen-Berechtigung.

Die Baureihen-Berechtigung — im Betriebsalltag auch als Baureihen-Schein bezeichnet — ist die betriebliche Erlaubnis des Eisenbahnverkehrsunternehmens, ein bestimmtes Triebfahrzeug im Regelbetrieb zu führen. Sie wird fahrzeugbezogen und EVU-intern erteilt und ergänzt den gesetzlich vorgeschriebenen Führerschein um das nötige fahrzeugtechnische Wissen.

Die rechtliche Grundlage für die Unterscheidung zwischen dem nationalen Führerschein und fahrzeugspezifischen Qualifikationen ergibt sich aus der TfV, die in § 5 und Anlage 3 die Anforderungen an Ergänzungsbescheinigungen regelt. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen ist verpflichtet, sicherzustellen, dass eingesetzte Triebfahrzeugführende das Fahrzeug beherrschen.

Abgrenzung: Führerschein, Ergänzungsbescheinigung und Baureihen-Berechtigung

Diese drei Dokumente bilden zusammen die vollständige Qualifikation einer Triebfahrzeugführerin oder eines Triebfahrzeugführers:

  • Triebfahrzeugführerschein (TfF-Schein): bundesweit gültiges Dokument, ausgestellt vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA), belegt die grundlegende Eignung
  • Ergänzungsbescheinigung (Zusatzbescheinigung): EVU-interne Bescheinigung, die Streckenkenntnis und Fahrzeugqualifikationen dokumentiert
  • Baureihen-Berechtigung: der fahrzeugspezifische Teil der Ergänzungsbescheinigung, erteilt nach abgeschlossener Einweisung

Ohne eine gültige Baureihen-Berechtigung für das einzusetzende Fahrzeug darf kein Triebfahrzeugführender eigenständig fahren. Das gilt auch dann, wenn auf vergleichbaren Fahrzeugen bereits eine Berechtigung besteht.

Einweisungsablauf

Der Erwerb einer Baureihen-Berechtigung folgt einem strukturierten Prozess, der von EVU zu EVU leicht variiert, aber ein gemeinsames Grundschema hat:

  1. Theoretische Fahrzeugunterweisung: Fahrzeugaufbau, Bedienelemente, Sicherheitseinrichtungen, Besonderheiten
  2. Unterweisung am Fahrzeug: praktische Einweisung vor Ort durch einen Ausbilder
  3. Begleitfahrten: Fahrten unter Aufsicht auf dem Streckennetz des EVU
  4. Überprüfung: mündliche oder schriftliche Prüfung sowie Beurteilung der Fahrkompetenz durch einen Fahrlehrer oder Instrukteur
  5. Erteilung der Berechtigung: Eintrag in die Ergänzungsbescheinigung

Dauer und Umfang hängen von der Komplexität des Fahrzeugs und der Vorerfahrung der Triebfahrzeugführenden ab. Wer bereits eine vergleichbare Baureihe kennt, kann verkürzte Einweisungen erhalten.

Bindung ans EVU

Eine Baureihen-Berechtigung wird stets durch ein bestimmtes EVU erteilt und ist an dessen Betrieb gebunden. Wechselt eine Triebfahrzeugführerin oder ein Triebfahrzeugführer zu einem anderen Unternehmen, erlischt die Berechtigung auch dann, wenn beide Unternehmen baugleiche Fahrzeuge einsetzen. Eine neue Einweisung ist dann notwendig.

Dieser Punkt ist im Personaldienstleistungs-Kontext relevant: Lokführende, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei einem neuen EVU eingesetzt werden, benötigen vor dem ersten eigenständigen Fahreinsatz eine fahrzeugspezifische Einweisung durch das Entleiher-EVU.

Gängige Baureihen im deutschen Schienengüterverkehr

Die folgende Tabelle listet die im deutschen Güterverkehr verbreiteten Elektrolokomotiven, für die Baureihen-Berechtigungen vergeben werden:

Baureihe Hersteller / Typ Stromsystem Einsatzbereich
BR 185 (TRAXX AC1/AC2) Bombardier / Alstom TRAXX 15 kV ~ Nationaler und grenzüberschreitender Güterverkehr
BR 187 (TRAXX AC3) Bombardier / Alstom TRAXX 15 kV ~ (Last Mile optional) Nationaler und grenzüberschreitender Güterverkehr
BR 189 (ES64F4) Siemens EuroSprinter 15 kV ~ / 25 kV ~ Grenzüberschreitender Güterverkehr (DE/NL/AT)
Vectron AC Siemens Vectron 15 kV ~ Nationaler Güterverkehr, grenzüberschreitend
Vectron DC/MS Siemens Vectron Mehrsystem Grenzüberschreitender Güterverkehr

Für dieselhydraulische und dieselelektrische Lokomotiven (z. B. BR 265, BR 261 / Voith Gravita) gelten dieselben Einweisungspflichten, jedoch mit fahrzeugtypisch abweichenden Inhalten.

Baureihen-Berechtigung in der Praxis bei Railo

Triebfahrzeugführende, die über Railo im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an private Güterverkehrs-EVU überlassen werden, bringen in der Regel bereits Baureihen-Berechtigungen für eine oder mehrere der oben genannten Fahrzeuge mit. Die fahrzeugspezifische Einweisung für neue Baureihen oder neue EVU liegt organisatorisch beim jeweiligen Entleiher-EVU. Railo koordiniert diesen Prozess und stellt sicher, dass eingesetzte Triebfahrzeugführende zum Zeitpunkt des ersten Fahreinsatzes über eine gültige Berechtigung verfügen.

Railo selbst betreibt ausschließlich Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG. Triebfahrzeugführende sind bei Railo fest angestellt und werden an private Güter-EVU überlassen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Baureihen-Berechtigung

Was ist eine Baureihen-Berechtigung?

Eine Baureihen-Berechtigung (auch Baureihen-Schein) ist die betriebliche Qualifikation, die Triebfahrzeugführende befähigt, eine bestimmte Lokomotive oder ein Triebfahrzeug eigenständig zu führen. Sie ergänzt den Triebfahrzeugführerschein und wird fahrzeugspezifisch erteilt.

Wie erwirbt man eine Baureihen-Berechtigung?

Der Erwerb erfolgt über eine fahrzeugspezifische Einweisung durch das EVU oder den Personaldienstleister. Die Einweisung umfasst theoretische Unterweisung am Fahrzeug, praktische Übungsfahrten sowie eine abschließende Überprüfung durch einen Ausbilder. Inhalt und Umfang richten sich nach den Vorgaben des Eisenbahnverkehrsunternehmens.

Gilt eine Baureihen-Berechtigung für alle EVU?

Nein. Die Baureihen-Berechtigung ist EVU-gebunden und wird für jedes Unternehmen separat erteilt, auch wenn die Lokomotive baugleich ist. Beim Wechsel zu einem anderen EVU ist eine erneute Einweisung erforderlich.

Welche Baureihen sind im deutschen Schienengüterverkehr besonders verbreitet?

Im deutschen Schienengüterverkehr dominieren die Baureihen BR 185 (TRAXX AC1/AC2), BR 187 (TRAXX AC3), BR 189 (ES64F4) sowie Siemens Vectron AC und DC. Diese Fahrzeuge werden von zahlreichen privaten Güterverkehrs-EVU eingesetzt.

Verfällt eine Baureihen-Berechtigung?

Ja. Die Berechtigung kann verfallen, wenn über einen definierten Zeitraum keine Fahrtätigkeit auf dem jeweiligen Fahrzeug stattgefunden hat. Konkrete Fristen legt das EVU intern fest. Nach einer längeren Fahrpause ist in der Regel eine Wiederholungsunterweisung erforderlich.

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