Glossar — Triebfahrzeugführer-Wissen
Güterzug
Ein Güterzug ist ein aus Lokomotive und Güterwagen zusammengestellter Zug, der ausschließlich Güter auf dem Schienennetz befördert.
Was bedeutet Güterzug?
Ein Güterzug ist eine Zugeinheit, die ausschließlich der Beförderung von Gütern dient. Er besteht in der Regel aus einer oder mehreren Lokomotiven (Triebfahrzeugen) sowie einer Reihe von Güterwagen, die je nach Ladungsart und Ziel unterschiedlich ausgestattet sind. Im Gegensatz zu Reisezügen befördern Güterzüge keine Fahrgäste; ihr Betrieb richtet sich nach den Vorschriften des Eisenbahnbetriebsrechts, insbesondere dem Regelwerk der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und den Vorschriften der zuständigen Infrastrukturbetreiber.
Güterzüge werden im Schienengüterverkehr nach ihrer Laufart unterschieden. Ganzzüge (auch Direktzüge) fahren ohne Zwischenrangierung von einem Ausgangsbahnhof direkt zum Zielbahnhof. Einzelwagenverkehr (EWV) hingegen setzt voraus, dass Wagen verschiedener Absender an Rangierbahnhöfen neu zusammengestellt werden, bevor der Zug die letzte Meile zum Empfänger befährt. Kombinierter Verkehr (KV) bezeichnet Züge, die Ladeeinheiten wie Container oder Wechselbehälter transportieren, die ohne Umladen von der Straße auf die Schiene wechseln. Eine besondere Kategorie bilden Züge mit gefährlichen Gütern, deren Beförderung im Schienenverkehr dem Gefahrgut-Regelwerk RID unterliegt.
Die zulässige Zuglänge und Bruttomasse eines Güterzuges hängen von der Streckenklasse und den Vorgaben des Infrastrukturbetreibers ab. Auf Hauptstrecken sind in Deutschland Güterzüge mit einer Länge von bis zu 740 Metern zugelassen; bestimmte Korridore erlauben längere Züge im Rahmen von Pilotprojekten.
Für den Betrieb auf öffentlichen Schienenwegen benötigt der Triebfahrzeugführer einen gültigen Triebfahrzeugführerschein der Klasse B2 nach der Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV). Hinzu kommen fahrzeugspezifische Baureihen-Berechtigungen und streckenbezogene Streckenkenntnis, die in der ergänzenden Bescheinigung des jeweiligen EVU dokumentiert werden.
Güterzug in der Praxis bei Railo
Railo überlässt Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer mit gültiger TfV-Klasse B2 an private Güterverkehrs-EVU. Die überlassenen Lokführer:innen sind bei Railo fest angestellt; der Einsatz erfolgt im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung auf den Strecken und Fahrzeugen des jeweiligen Entleihers. Railo betreibt ausschließlich Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG und keine Personalvermittlung. Triebfahrzeugführer:innen mit B2-Berechtigung, die an Einsätzen im Schienengüterverkehr interessiert sind, finden weitere Informationen auf der Lokführer-Seite.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Güterzug
Was unterscheidet einen Güterzug von einem Rangiervorgang?
Ein Güterzug befährt als betriebsbereite Einheit öffentliche Schienenwege zwischen Abgangs- und Zielbahnhof. Ein Rangiervorgang dient dagegen der Zusammenstellung, Zerlegung oder Umsetzung von Wagen auf einem Betriebsgelände und erfordert keine vollständige Zugfahrt im Sinne des Eisenbahnbetriebsrechts.
Welche TfV-Klasse benötigt ein Triebfahrzeugführer für Güterzüge?
Für Güterzüge auf dem öffentlichen Schienennetz ist die TfV-Klasse B2 erforderlich. Sie berechtigt zum Führen von Triebfahrzeugen im Güterverkehr auf dem nationalen und grenzüberschreitenden Schienennetz, sofern ergänzende Bescheinigungen für die eingesetzten Fahrzeuge und Strecken vorliegen.
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