Glossar — Triebfahrzeugführer-Wissen

Gefahrgut (RID)

RID ist das internationale Regelwerk für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene und gilt verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten.

Was bedeutet Gefahrgut (RID)?

RID steht für Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises dangereuses — das Regelwerk für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter. Es ist als Anhang C dem Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) beigefügt und gilt in allen Vertragsstaaten verbindlich, darunter alle EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland setzt die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) das RID in nationales Recht um.

Das RID klassifiziert gefährliche Güter in neun Klassen (u. a. explosive Stoffe, entzündbare Flüssigkeiten, giftige Stoffe, radioaktive Materialien) und legt für jede Klasse spezifische Beförderungsbedingungen fest: Verpackungsvorschriften, Kennzeichnungs- und Bezettelungsanforderungen, Mengengrenzwerte, Dokumentationspflichten sowie Verhaltensregeln im Störungsfall.

Die Vorschriften betreffen alle Beteiligten einer Gefahrgutsendung: Absender, Verpacker, Verlader, Beförderer und — für den Schienenbereich besonders relevant — die Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer sowie das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) als Beförderer.

Struktur des RID

Das RID ist in sieben Teile gegliedert:

  • Teil 1: Allgemeine Vorschriften (Anwendungsbereich, Definitionen, Gefahrgutbeauftragter)
  • Teil 2: Klassifizierung gefährlicher Güter
  • Teil 3: Verzeichnis der gefährlichen Güter (Gefahrguttabelle)
  • Teil 4: Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks
  • Teil 5: Vorschriften für den Versand (Kennzeichnung, Bezettelung, Dokumentation)
  • Teil 6: Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen und Tanks
  • Teil 7: Vorschriften für die Beförderungsdurchführung (Beladung, Mitbeförderung, Handhabung)

Für den Fahrbetrieb besonders relevant sind die Teile 1, 5 und 7 sowie die Gefahrguttabelle in Teil 3, die für jeden Stoff die UN-Nummer, die Gefahrzettel-Muster und die anwendbaren Sondervorschriften ausweist.

Pflichten des Triebfahrzeugführers

Triebfahrzeugführer:innen sind im RID-System in erster Linie als Teil des Beförderers (EVU) tätig. Ihre konkreten Pflichten umfassen:

  • Vor der Abfahrt: Kontrolle, ob die Beförderungsdokumente für jede Gefahrguteinheit vollständig vorliegen.
  • Wagenkontrolle: Sichtprüfung auf vorschriftsgemäße Bezettelung und großflächige Kennzeichnung (orangefarbene Tafeln bei bestimmten Gütern).
  • Schriftliche Weisungen: Das EVU stellt sogenannte schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter) bereit, die im Führerstand mitgeführt und im Störungsfall angewendet werden.
  • Meldepflichten: Bei Unregelmäßigkeiten oder Zwischenfällen mit Gefahrgut sind unverzüglich die Fahrdienstleitstelle und — je nach Schwere — die zuständigen Behörden zu benachrichtigen.

Ob eine Fahrt im Einzelfall Gefahrgut enthält und in welchem Umfang die RID-Vorschriften greifen, teilt das EVU dem Triebfahrzeugführer über die Begleitpapiere und betriebliche Anweisungen mit.

Gefahrgutbeauftragter und EVU-Pflichten

Jedes EVU, das regelmäßig gefährliche Güter befördert, ist nach RID verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Dieser überwacht die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften im Betrieb und erstellt Jahresberichte. Die Bestellung ist der zuständigen Behörde (in Deutschland: Eisenbahn-Bundesamt, EBA) nachzuweisen.

Gefahrgut (RID) in der Praxis bei Railo

Triebfahrzeugführer:innen, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei privaten Güterverkehrs-EVU eingesetzt werden, begegnen dem RID im Tagesgeschäft regelmäßig: Güterzüge im Schienengüterverkehr transportieren häufig Kesselwagen, Gefahrgutcontainer oder gemischte Züge mit RID-pflichtigen Wagengruppen. Railo betreibt ausschließlich Arbeitnehmerüberlassung — die fachliche Einweisung in die RID-spezifischen Betriebsanweisungen des jeweiligen Entleiher-EVU erfolgt durch dieses vor dem ersten Einsatz.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Gefahrgut (RID)

Was ist RID und für wen gilt es?

RID (Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises dangereuses) ist das internationale Regelwerk für die Beförderung gefährlicher Güter im Eisenbahnverkehr. Es ist Anhang C des COTIF-Übereinkommens und gilt verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten sowie weiteren Unterzeichnerstaaten. In Deutschland wird RID durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in nationales Recht übergeführt. Triebfahrzeugführer:innen, die Güterzüge mit gefährlichen Gütern führen, müssen die für ihre Aufgabe relevanten RID-Vorschriften kennen.

Welche Pflichten haben Triebfahrzeugführer beim Transport von Gefahrgut?

Triebfahrzeugführer:innen müssen vor der Fahrt prüfen, ob die Begleitpapiere (Beförderungsdokumente) für die mitgeführten Gefahrgüter vorhanden und vollständig sind, und ob die Wagen für den Gefahrguttransport zugelassen sind. Weiterhin sind Kennzeichnung und Bezettelung der Wagen zu kontrollieren. Im Störungsfall sind festgelegte Selbstschutz- und Meldemaßnahmen einzuhalten. Die detaillierten Pflichten des Fahrzeugführers sind in RID Abschnitt 1.4 und in Kapitel 8 geregelt.

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