Glossar — EVU-Beschaffung

Festanstellung

Festanstellung bezeichnet ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, bei dem Arbeitnehmer dauerhaft und sozialversicherungspflichtig beim Arbeitgeber beschäftigt sind.

Was bedeutet Festanstellung?

Festanstellung bezeichnet ein unbefristetes, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist dauerhaft in die Betriebsorganisation des Arbeitgebers eingebunden, unterliegt dessen Weisungsrecht und erhält ein regelmäßiges Entgelt. Das Arbeitsverhältnis ist nicht auf eine bestimmte Dauer oder ein konkretes Projekt begrenzt.

Rechtliche Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit dem jeweiligen Tarifvertrag sowie betrieblichen Regelungen. Der unbefristete Arbeitsvertrag unterscheidet sich vom befristeten Arbeitsvertrag (§ 14 TzBfG) dadurch, dass kein Beendigungszeitpunkt vereinbart ist. Das Arbeitsverhältnis endet nur durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder außerordentliche Beendigung.

Festangestellte Arbeitnehmer haben Anspruch auf die vollen gesetzlichen Schutzrechte: Kündigungsschutzgesetz (nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten), bezahlter Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie Ansprüche aus der Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).

Festanstellung im Unterschied zu anderen Beschäftigungsformen

Im Bahn-Personalbereich treten neben der Festanstellung weitere Beschäftigungsformen auf, die abgegrenzt werden müssen:

  • Arbeitnehmerüberlassung (AÜG): Der Triebfahrzeugführer ist beim Verleiher fest angestellt, wird aber an einen Entleiher-Betrieb überlassen. Fachliches Weisungsrecht liegt beim Entleiher, disziplinarisches Weisungsrecht beim Verleiher. Der Arbeitsvertrag besteht mit dem Verleiher, nicht mit dem EVU, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird.
  • Personalvermittlung: Hier wird ein Kandidat dauerhaft beim Kunden-Betrieb angestellt. Der Personalvermittler vermittelt lediglich den Kontakt und erhält im Erfolgsfall eine Provision. Nach der Vermittlung besteht kein Vertragsverhältnis mehr zwischen Personalvermittler und Kandidat. Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung sind rechtlich und wirtschaftlich grundverschiedene Modelle.
  • Werkvertrag / freie Mitarbeit: Keine Festanstellung, kein Arbeitsverhältnis. Risiko der Scheinselbstständigkeit, wenn tatsächliche Weisungsabhängigkeit besteht.

Für Triebfahrzeugführer:innen ist die Unterscheidung dieser Modelle relevant, weil sie bestimmt, welche Schutzrechte gelten, wer Arbeitgeber im Rechtssinne ist und welche Ansprüche im Fall von Kündigung oder Überlassung entstehen.

Festanstellung in der Praxis bei Railo

Railo stellt Triebfahrzeugführer:innen fest an und überlässt sie im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an private Güterverkehrs-EVU. Das bedeutet: Der Arbeitsvertrag besteht mit Railo, die Tätigkeit wird beim Entleiher-EVU ausgeübt. Railo betreibt ausschließlich Arbeitnehmerüberlassung — keine Personalvermittlung und keine Direktvermittlung in Festanstellung beim EVU.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Festanstellung

Was unterscheidet eine Festanstellung von der Arbeitnehmerüberlassung?

Bei der Festanstellung besteht das Arbeitsverhältnis direkt und dauerhaft zwischen Arbeitnehmer und dem Betrieb, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird. Bei der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) hingegen ist der Arbeitnehmer beim Verleiher fest angestellt, wird aber an einen Entleiher-Betrieb überlassen. Weisungsrecht und Arbeitsort liegen beim Entleiher, das Arbeitsverhältnis selbst bleibt beim Verleiher.

Können Lokführer:innen über Arbeitnehmerüberlassung eine Festanstellung erreichen?

Ja. Einige EVU übernehmen überlassene Triebfahrzeugführer:innen nach der Überlassungsphase in eine Direktanstellung. Eine Übernahmeklausel im Überlassungsvertrag kann diesen Weg erleichtern. Die Initiative liegt dabei beim Entleiher-EVU; der Verleiher — also das überlassende Unternehmen wie Railo — bleibt bis zu einer solchen Übernahme Vertragspartner der Triebfahrzeugführerin oder des Triebfahrzeugführers.

Mehr zum Thema bei Railo

Railo überlässt Triebfahrzeugführer:innen in Festanstellung an private Güterverkehrs-EVU — mit Equal Pay ab Tag 1.