Glossar — Karriere

Werkvertrag

Ein Werkvertrag verpflichtet zur Herstellung eines bestimmten Werkes gegen Vergütung und begründet kein Arbeitsverhältnis.

Was bedeutet Werkvertrag?

Der Werkvertrag ist ein Vertragstyp des deutschen Schuldrechts, geregelt in §§ 631 ff. BGB. Er verpflichtet den Auftragnehmer zur Herstellung eines bestimmten Werkes — eines körperlichen Gegenstands, aber auch eines Arbeitsergebnisses wie einer Software, eines Gutachtens oder einer Transportleistung. Der Auftraggeber schuldet dafür die vereinbarte Vergütung. Entscheidend: Bezahlt wird nicht die Arbeitsleistung, sondern das Ergebnis. Liegt kein mangelfreies Ergebnis vor, steht dem Auftraggeber ein Minderungs- oder Nachbesserungsrecht zu.

Der Werkvertrag begründet kein Arbeitsverhältnis. Der Werkunternehmer ist rechtlich selbstständig, unterliegt keinem Direktionsrecht des Auftraggebers und trägt das unternehmerische Risiko selbst. Er ist nicht in die Betriebsorganisation des Auftraggebers eingegliedert und grundsätzlich frei in der Bestimmung von Arbeitszeit und -ort.

Von der Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG unterscheidet sich der Werkvertrag grundlegend: Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird ein Arbeitnehmer überlassen, der beim Entleiher persönlich abhängig tätig wird und dessen Weisungen unterliegt. Der Überlassungsvertrag ist dabei ausdrücklich als solcher zu kennzeichnen und setzt eine Erlaubnis nach § 1 AÜG voraus. Beim Werkvertrag fehlt beides — es gibt keine Überlassung einer Person, sondern die Lieferung eines Ergebnisses durch ein eigenständig handelndes Unternehmen oder eine selbstständige Person.

Werkvertrag in der Praxis bei Railo

Im Bahnbetrieb werden Werkverträge mit Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführern in der Praxis kritisch bewertet. Die Kombination aus persönlicher Leistungserbringung, vorgegebenen Schichten, betrieblicher Eingliederung und fehlenden eigenen unternehmerischen Entscheidungen führt in vielen Fällen dazu, dass das Vertragsverhältnis als Scheinselbstständigkeit eingestuft wird. Folge: Die Deutsche Rentenversicherung oder ein Arbeitsgericht qualifiziert das Verhältnis als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis um, was Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und ggf. Lohnsteuer für mehrere Jahre nach sich ziehen kann.

Railo betreibt ausschließlich Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG. Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer werden bei Railo fest angestellt und an private Güterverkehrs-EVU überlassen. Werkverträge mit Lokführerinnen und Lokführern gehören nicht zum Modell von Railo. Wer den Unterschied zwischen Werkvertrag, Festanstellung und Arbeitnehmerüberlassung für Lokführerinnen und Lokführer nachvollziehen möchte, findet weitere Informationen auf der Seite für Lokführer:innen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Werkvertrag

Was unterscheidet einen Werkvertrag von einem Arbeitsvertrag?

Ein Werkvertrag verpflichtet zur Erbringung eines bestimmten Ergebnisses (des Werkes), nicht zur Arbeitsleistung als solcher. Der Auftragnehmer ist weisungsunabhängig, trägt das Erfolgsrisiko und erhält Vergütung erst bei Abnahme des Werkes. Ein Arbeitsvertrag begründet dagegen ein Arbeitsverhältnis mit persönlicher Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit und Sozialversicherungspflicht.

Warum ist der Werkvertrag im Bahnbetrieb problematisch?

Im Bahnbetrieb besteht bei Werkverträgen ein erhöhtes Risiko der Scheinselbstständigkeit, wenn der Auftragnehmer faktisch wie ein abhängig Beschäftigter eingesetzt wird: feste Schichtpläne, Weisungen des Betriebsleiters, kein eigenes unternehmerisches Risiko. In solchen Fällen kann die Deutsche Rentenversicherung oder ein Gericht das Vertragsverhältnis als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis umqualifizieren, mit erheblichen Nachzahlungsrisiken für alle Beteiligten.

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