Glossar — EVU-Beschaffung

Vermittlungsprovision

Die Vermittlungsprovision ist das Honorar, das ein Personalvermittler für die erfolgreiche Besetzung einer Stelle durch einen Kandidaten erhält.

Was bedeutet Vermittlungsprovision?

Die Vermittlungsprovision — auch Vermittlungshonorar oder Erfolgshonorar genannt — ist die Vergütung, die ein Personalvermittler oder Headhunter für die erfolgreiche Besetzung einer offenen Stelle erhält. Der Begriff ist in der Personalwirtschaft etabliert und beschreibt das Entgeltmodell der klassischen Direktvermittlung: Ein externer Dienstleister sucht im Auftrag eines Unternehmens nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten, stellt diese vor und erhält bei Abschluss eines Arbeitsvertrags ein einmaliges Honorar.

Berechnungsgrundlage und übliche Sätze

Die Provision wird in der Regel als Prozentsatz des Jahresbruttogehalts der vermittelten Person berechnet. Branchenübliche Sätze liegen zwischen 20 und 30 Prozent des ersten Jahresbruttogehalts, können aber je nach Spezialisierungsgrad und Suchaufwand davon abweichen. Bei der Besetzung hochspezialisierter Stellen — etwa Fachkräfte im Bahnbetrieb — sind höhere Sätze keine Seltenheit, weil die Kandidaten-Pools enger sind und der Suchaufwand steigt.

Die Provision wird in der Regel in Teilen fällig: ein Anteil bei Vertragsunterzeichnung, der Restbetrag nach Ablauf der vereinbarten Probezeit. Tritt der Kandidat die Stelle nicht an oder scheidet er innerhalb der Probezeit aus, gelten vertraglich geregelte Rückerstattungsklauseln.

Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung

Die Vermittlungsprovision ist ein Merkmal der Personalvermittlung — einem Modell, das grundlegend von der Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG zu unterscheiden ist.

Bei der Personalvermittlung endet die Rolle des Dienstleisters mit dem Vertragsabschluss. Der Kandidat wird direkt beim Unternehmen angestellt; der Vermittler hat danach keine arbeitsrechtliche Verbindung mehr zur Person. Das Entgelt des Vermittlers ist einmalig.

Bei der Arbeitnehmerüberlassung verbleibt die Person dauerhaft beim Verleiher (dem Personaldienstleister) und wird an das Entleiherunternehmen überlassen. Der Verleiher übernimmt alle Arbeitgeberpflichten — Lohnzahlung, Sozialversicherung, Urlaubsanspruch — und stellt dem Entleiher stattdessen einen laufenden Stundensatz in Rechnung. Eine einmalige Provision fällt dabei nicht an.

Beide Modelle lösen unterschiedliche Bedarfe: Personalvermittlung eignet sich für einmalige Neubesetzungen mit direkter Anstellung. Arbeitnehmerüberlassung eignet sich für strukturelle Personalbedarfe, bei denen der Dienstleister langfristig Arbeitgeberpflichten trägt und Flexibilität im Einsatz ermöglicht.

Vermittlungsprovision in der Praxis bei Railo

Railo betreibt ausschließlich Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG — Personalvermittlung mit Provisionshonoraren gehört nicht zum Leistungsumfang. Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer sind bei Railo fest angestellt und werden an private Güterverkehrs-EVU überlassen. Für EVU, die einen strukturellen Lokführerbedarf decken und dabei Arbeitgeberpflichten auslagern möchten, bietet die Arbeitnehmerüberlassung im Bahnbereich gegenüber dem Provisionssystem eine planbarere Kostenstruktur ohne Einmalzahlungen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Vermittlungsprovision

Was ist eine Vermittlungsprovision?

Eine Vermittlungsprovision ist das Honorar, das ein Personalvermittler vom Auftraggeber erhält, wenn eine vermittelte Person eine Stelle antritt und die vereinbarte Probezeit besteht. Die Höhe richtet sich nach dem Jahresbruttogehalt des Kandidaten — üblich sind 20 bis 30 Prozent. Das Honorar wird einmalig fällig; mit der Zahlung endet die Leistungspflicht des Vermittlers.

Wie unterscheidet sich die Vermittlungsprovision von der Arbeitnehmerüberlassung?

Bei der Personalvermittlung vermittelt ein Dienstleister einen Kandidaten an ein Unternehmen, das diesen dann direkt anstellt. Der Vermittler erhält einmalig eine Provision. Bei der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) hingegen bleibt der Beschäftigte fest beim Verleiher angestellt und wird dauerhaft an den Entleiher überlassen. Es fällt keine einmalige Provision an, sondern ein laufender Stundensatz.

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