Glossar — Karriere
Triebfahrzeugführer (Beruf)
Eine Triebfahrzeugführer:in ist eine Person mit gültigem Triebfahrzeugführerschein, die Schienenfahrzeuge auf dem öffentlichen Netz führt.
Was bedeutet Triebfahrzeugführer?
Triebfahrzeugführer ist die gesetzlich definierte Berufsbezeichnung für Personen, die Schienenfahrzeuge auf dem öffentlichen Eisenbahnnetz führen. Die Bezeichnung ist in der Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV) verankert und gilt für alle, die im Geltungsbereich des deutschen Eisenbahnrechts im Fahrdienst tätig sind. Umgangssprachlich wird häufig der Begriff Lokführer verwendet — dieser meint denselben Beruf, hat aber keinen eigenständigen Rechtsstatus.
Der Zugang zum Beruf ist durch die TfV geregelt und setzt einen gültigen Triebfahrzeugführerschein voraus. Dieser wird vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erteilt und weist die allgemeine Grundqualifikation nach. Ergänzend stellt das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) eine betriebliche Bescheinigung aus, die die fahrzeugspezifischen und streckenspezifischen Berechtigungen dokumentiert. Erst aus dem Zusammenspiel beider Dokumente ergibt sich die vollständige Zulassung für einen konkreten Einsatz.
Die TfV unterscheidet drei Klassen des Triebfahrzeugführerscheins: Klasse A für Rangierfahrten auf nicht-öffentlichen Betriebsgeländen, Klasse B1 für Reisezüge und Klasse B2 für Güterzüge — jeweils auf dem nationalen und grenzüberschreitenden Schienennetz. Im Güterverkehr bei privaten EVU ist die Klasse B2 die relevante Qualifikation.
Aufgaben und Verantwortung
Triebfahrzeugführer führen Schienenfahrzeuge nach Fahrplan und Betriebsvorschriften, überwachen Fahrzeugzustand und Streckenverhältnisse, führen Bremsproben durch und handeln bei Unregelmäßigkeiten nach festgelegten Verfahren. Die Tätigkeit erfordert hohe Konzentrationsfähigkeit, genaue Regelwerkskenntnis und die Fähigkeit, selbstständig in unvorhergesehenen Situationen zu entscheiden.
Medizinische und psychologische Tauglichkeit sind Voraussetzung für den Erwerb und die Aufrechterhaltung des Führerscheins. Regelmäßige Untersuchungsintervalle sind gesetzlich vorgeschrieben: bis zum 55. Lebensjahr alle drei Jahre, danach jährlich.
Triebfahrzeugführer in der Praxis bei Railo
Railo stellt Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer mit gültigem Führerschein — vorrangig Klasse B2 — fest an und überlässt sie im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an private Güterverkehrs-EVU. Das Arbeitsverhältnis besteht bei Railo; die fachliche Weisung im Einsatz liegt beim jeweiligen Entleiher-EVU. Railo betreibt ausschließlich Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG und keine Personalvermittlung. Weitere Informationen zum Einsatzmodell finden sich auf der Seite für Lokführer:innen.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Triebfahrzeugführer (Beruf)
Was ist der Unterschied zwischen Triebfahrzeugführer und Lokführer?
Triebfahrzeugführer ist der gesetzlich definierte Fachbegriff gemäß Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV). Lokführer ist die umgangssprachliche Bezeichnung, die denselben Beruf meint. In formalen Kontexten — Arbeitsvertrag, Behördenkommunikation, EVU-Dokumentation — wird der Begriff Triebfahrzeugführer verwendet.
Welche Voraussetzungen braucht ein Triebfahrzeugführer für den Einsatz bei einem EVU?
Für den Einsatz auf dem öffentlichen Schienennetz benötigt ein Triebfahrzeugführer einen gültigen Triebfahrzeugführerschein (Klasse B1 oder B2), eine vom EVU ausgestellte ergänzende Bescheinigung für die eingesetzten Fahrzeuge und Strecken sowie eine aktuelle Tauglichkeitsbescheinigung nach TfV. Ohne vollständige ergänzende Bescheinigung ist kein regulärer Fahrdienst möglich.
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