Glossar — Triebfahrzeugführer-Wissen

Wagenprüfer

Der Wagenprüfer ist eine im Güterverkehr zugelassene Person, die Güterwagen vor Abfahrt auf Betriebssicherheit und Bremsen prüft.

Was bedeutet Wagenprüfer?

Der Wagenprüfer ist eine betrieblich zugelassene Person, die im Güterverkehr Güterwagen und Zugverbände auf technische Betriebssicherheit prüft. Die Aufgabe ist gesetzlich durch das Eisenbahn-Regelwerk und die Betriebsvorschriften der jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt. Ohne die Freigabe eines berechtigten Wagenprüfers darf ein Güterzug nicht die Abfahrt antreten.

Die Tätigkeit des Wagenprüfers umfasst die Kontrolle sicherheitsrelevanter Bauteile: Radsätze, Bremssohlen und Bremsklötze, Puffer, Kupplungen, Ladungssicherung sowie die Dichtheit von Tank- und Kesselwagen. Besondere Bedeutung hat die Bremsprobe, bei der der Wagenprüfer prüft, ob die Bremsen aller Wagen im Zugverband korrekt anlegen und lösen. Das Ergebnis wird in den Wagenpapieren dokumentiert und bildet die betriebliche Grundlage für die Abfahrtfreigabe.

Abgrenzung zum Triebfahrzeugführer

Wagenprüfer und Triebfahrzeugführer sind zwei klar getrennte Funktionen im Eisenbahnbetrieb. Der Triebfahrzeugführer führt das Triebfahrzeug und trägt Verantwortung für den sicheren Fahrbetrieb. Der Wagenprüfer ist zuständig für den technischen Zustand des Wagenmaterials und die ordnungsgemäße Durchführung der Bremsprobe. In manchen Betrieben können beide Funktionen in einer Person vereint sein, sofern die jeweiligen Berechtigungen vorliegen. Rechtsgrundlage und Anforderungen sind dabei getrennt geregelt.

Ausbildung und Berechtigung

Die Ausbildung zum Wagenprüfer findet beim EVU oder einem anerkannten Ausbildungsträger statt. Lerninhalt sind die betrieblichen Regelwerke, Wagentechnik, Bremssysteme sowie die praktische Durchführung aller Prüfschritte. Nach bestandener Prüfung stellt das EVU eine interne Berechtigung aus, die an die jeweilige Betriebsstätte und die geprüften Wagentypen gebunden ist. Die Berechtigung muss durch Wiederholungsschulungen aufrechterhalten werden.

Wagenprüfer in der Praxis bei Railo

Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung durch Railo werden Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer an private Güterverkehrs-EVU überlassen. Ob und in welchem Umfang überlassene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich als Wagenprüfer tätig sind, richtet sich nach der vorhandenen betrieblichen Berechtigung und den Anforderungen des Entleiher-EVU. Railo betreibt ausschließlich Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG — die Berechtigungen für Wagenprüfungen werden durch das jeweilige EVU erteilt und liegen in dessen Verantwortung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Wagenprüfer

Was macht ein Wagenprüfer im Güterverkehr?

Ein Wagenprüfer kontrolliert Güterwagen vor der Abfahrt auf technische Betriebssicherheit. Dazu gehören die Überprüfung von Bremsen, Puffern, Kupplungen, Radsätzen und der Ladungssicherung. Beim Zugverband führt der Wagenprüfer die Bremsprobe durch und dokumentiert das Ergebnis in den Wagenpapieren. Ohne die Freigabe durch den Wagenprüfer darf ein Zug nicht abfahren.

Ist eine besondere Ausbildung zum Wagenprüfer erforderlich?

Ja. Die Ausbildung zum Wagenprüfer erfolgt beim jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder einem anerkannten Ausbildungsträger. Inhalte sind das Eisenbahn-Regelwerk, Wagentechnik, Bremstechnik sowie die praktische Durchführung der Bremsprobe. Nach erfolgreichem Abschluss stellt das EVU eine interne Berechtigung aus. Die Anforderungen richten sich nach den einschlägigen VDV-Schriften und den betrieblichen Regelwerken des jeweiligen Netzbetreibers.

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