Glossar — Triebfahrzeugführer-Wissen
Bremsprobe
Die Bremsprobe ist eine vorgeschriebene Funktionsprüfung der Bremsanlage eines Zuges vor der Abfahrt oder nach bestimmten Betriebsereignissen.
Was bedeutet Bremsprobe?
Die Bremsprobe ist eine sicherheitskritische Funktionsprüfung der Bremsanlage eines Schienenfahrzeugs oder Zuges. Sie wird vor der Abfahrt oder nach bestimmten betrieblichen Ereignissen durchgeführt und dient dem Nachweis, dass die Druckluftbremse des Zugverbands ordnungsgemäß funktioniert und die vorgeschriebene Bremskraft tatsächlich verfügbar ist.
Im deutschen Schienengüterverkehr ist die Bremsprobe durch das Regelwerk der Infrastrukturbetreiber sowie durch die EVU-internen Betriebsvorschriften verbindlich vorgeschrieben. Rechtsgrundlage bilden die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sowie die einschlägigen VDV-Schriften und UIC-Merkblätter, die das Verfahren im Detail festlegen.
Volle Bremsprobe
Die volle Bremsprobe ist die umfassende Prüfvariante. Sie kommt zum Einsatz nach der Zugbildung, nach Veränderungen an der Zugzusammenstellung oder wenn das Triebfahrzeug gewechselt wurde. Bei der vollen Bremsprobe wird die Durchgängigkeit der Hauptluftleitung über den gesamten Zugverband geprüft. Ein anerkannter Wagenprüfer begutachtet dabei jeden Wagen: Er kontrolliert den Bremsanlegezustand, den Zustand der Kupplung zur Hauptluftleitung und ob keine Absperrhähne ungewollt geschlossen sind.
Nach einem vom Triebfahrzeugführer ausgelösten Bremsdruckabfall muss der Wagenprüfer am letzten Wagen die Anlage der Bremse bestätigen. Erst danach gilt die volle Bremsprobe als abgeschlossen.
Vereinfachte Bremsprobe
Die vereinfachte Bremsprobe ist die im laufenden Betrieb häufig angewendete Kurzform. Sie setzt voraus, dass zuvor eine volle Bremsprobe durchgeführt wurde und keine wesentlichen Änderungen an der Zugformation vorgenommen worden sind. Der Triebfahrzeugführer löst einen definierten Druckabfall in der Hauptluftleitung aus. Am letzten Wagen wird geprüft, ob die Bremse angelegt hat. In bestimmten Fällen kann diese Prüfung durch den Triebfahrzeugführer allein oder mit Unterstützung des Rangierpersonals vorgenommen werden.
Aufgabenverteilung
Die Verantwortlichkeiten bei der Bremsprobe sind klar geregelt:
- Triebfahrzeugführer: Zuständig für die Bremsdruckabsenkung und die Kontrolle der Bremsanzeige im Führerstand. Trägt die Betriebsverantwortung für die Abfahrt.
- Wagenprüfer: Zuständig für die Begutachtung und Bescheinigung der Bremsanlage an den einzelnen Fahrzeugen bei der vollen Bremsprobe. Anerkannte Wagenprüfer müssen eine entsprechende Qualifikation nachweisen.
- Rangierbegleiter / Rangierdienst: Kann in bestimmten Konstellationen Teilaufgaben bei der vereinfachten Bremsprobe übernehmen.
Die genaue Aufgabenverteilung ist EVU-spezifisch und wird in den jeweiligen Betriebsanweisungen geregelt. EVU mit eigenem Wagenprüfpersonal organisieren die Bremsprobe intern; bei der Nutzung fremder Rangierbahnhöfe kann die Wagenprüfung durch das dortige Personal übernommen werden.
Bremsprobe in der Praxis bei Railo
Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer, die bei Railo im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an private Güterverkehrs-EVU überlassen werden, arbeiten nach den Betriebsvorschriften des jeweiligen Entleiher-EVU. Die Zuständigkeit für Bremsproben, Bremsprotokolle und die Zusammenarbeit mit dem Wagenprüfpersonal liegt bei dem EVU, dem sie für den Einsatzzeitraum zugewiesen sind. Railo stellt Lokführerinnen und Lokführer fest an und überlässt sie — die fachliche Weisung verbleibt beim Entleiher-EVU. Railo betreibt ausschließlich Arbeitnehmerüberlassung.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Bremsprobe
Wann ist eine Bremsprobe im Eisenbahnbetrieb vorgeschrieben?
Eine Bremsprobe ist vor jeder Abfahrt eines Zuges vorgeschrieben, wenn sich die Bremskonfiguration geändert hat, nach längerem Stillstand oder nach betrieblichen Ereignissen wie dem Neuansetzen von Wagen. Die genauen Anlässe regeln das Regelwerk der Eisenbahninfrastrukturunternehmen sowie die Betriebsvorschriften des jeweiligen EVU. Im Güterverkehr wird überwiegend die vereinfachte Bremsprobe durchgeführt; die volle Bremsprobe ist für Abfahrten nach Zugbildung oder nach Ablösung des Triebfahrzeugs vorgesehen.
Was ist der Unterschied zwischen voller und vereinfachter Bremsprobe?
Bei der vollen Bremsprobe wird die gesamte Bremsanlage des Zuges geprüft, einschließlich aller Wagen. Ein anerkannter Wagenprüfer inspiziert dabei den Zug vollständig. Die vereinfachte Bremsprobe beschränkt sich auf eine Druckprüfung am letzten Wagen und die Sichtprüfung auf angelegte Bremsen. Sie setzt voraus, dass zuvor eine volle Bremsprobe stattgefunden hat und keine wesentlichen Veränderungen an der Zugzusammenstellung vorgenommen wurden.
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