Glossar — Triebfahrzeugführer-Wissen

Triebfahrzeug

Ein Triebfahrzeug ist ein Schienenfahrzeug mit eigenem Antrieb, das Züge zieht, schiebt oder eigenständig im Betrieb einsetzt.

Was bedeutet Triebfahrzeug?

Ein Triebfahrzeug ist im deutschen Eisenbahnrecht der Oberbegriff für alle Schienenfahrzeuge, die mit eigenem Antrieb ausgestattet sind. Die Bezeichnung umfasst Lokomotiven, Triebwagen und Triebzüge gleichermaßen. Sie grenzt angetriebene Fahrzeuge von antriebslosen Wagen (Personen- und Güterwagen) ab.

Der Begriff ist nicht umgangssprachlich, sondern rechtlich und technisch verankert. Die Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV) verwendet ihn als Kernbegriff für das zu führende Fahrzeug und knüpft daran die Pflicht zur fahrzeugspezifischen Qualifikation.

Typen von Triebfahrzeugen

Im Eisenbahnbetrieb wird zwischen drei Grundtypen unterschieden:

Lokomotive Eine Lokomotive ist ein Triebfahrzeug ohne eigenen Nutzraum. Sie zieht oder schiebt Güter- oder Personenwagen. Im deutschen Schienengüterverkehr sind Elektrolokomotiven wie die BR 185 (TRAXX) oder der Siemens Vectron die häufigsten Vertreter. Für jede Baureihe benötigt eine Triebfahrzeugführerin oder ein Triebfahrzeugführer eine eigene Baureihen-Berechtigung.

Triebwagen Ein Triebwagen verbindet Antrieb und Fahrgast- oder Laderaum in einem einzigen Fahrzeugkörper. Er ist typisch für Nahverkehrs- und Regionalverkehrsanwendungen. Im Güterverkehr werden Triebwagen selten eingesetzt.

Triebzug Ein Triebzug ist ein fest zusammengestellter Verband aus mehreren Triebfahrzeug-Einheiten, die gemeinsam betrieben werden. Hochgeschwindigkeitszüge (ICE) und viele Nahverkehrszüge sind als Triebzüge konstruiert.

Antriebsarten

Triebfahrzeuge unterscheiden sich auch nach Antriebsart:

  • Elektrisch: Stromabnahme über Oberleitung (15 kV, 16,7 Hz im deutschen Netz) oder Stromschiene. Dominiert im Hauptstreckennetz.
  • Dieselhydraulisch / -elektrisch: Unabhängig von Oberleitungsinfrastruktur. Relevant auf nicht elektrifizierten Strecken und Anschlussgleisen.
  • Dual-Mode / Mehrsystem: Kombination aus elektrischem und dieselischem Antrieb oder Auslegung für mehrere Stromsysteme (relevant für grenzüberschreitenden Betrieb).

Triebfahrzeug in der Praxis bei Railo

Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer, die Railo im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an private Güterverkehrs-EVU überlässt, setzen täglich Triebfahrzeuge ein. Welche Fahrzeuge konkret geführt werden dürfen, hängt von den vorhandenen Baureihen-Berechtigungen ab. Railo stellt Lokführerinnen und Lokführer fest an und überlässt sie an private Güter-EVU. Personalvermittlung betreibt Railo nicht.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Triebfahrzeug

Was ist ein Triebfahrzeug?

Ein Triebfahrzeug ist ein Schienenfahrzeug, das über einen eigenen Antrieb verfügt. Es kann Wagen ziehen oder schieben (Lokomotive) oder selbst Fahrgäste und Güter befördern (Triebwagen, Triebzug). Der Begriff ist der technisch-rechtlich korrekte Oberbegriff im deutschen Eisenbahnrecht.

Was ist der Unterschied zwischen Lokomotive und Triebwagen?

Eine Lokomotive ist ein Triebfahrzeug ohne eigene Nutzlast, das separate Personen- oder Güterwagen zieht oder schiebt. Ein Triebwagen hingegen kombiniert Antrieb und Nutzraum in einem Fahrzeug. Triebzüge bestehen aus mehreren fest gekuppelten Triebfahrzeug-Einheiten.

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