Glossar — EVU-Beschaffung

Tarifvertrag Zeitarbeit

Der Tarifvertrag Zeitarbeit ist ein Branchentarifvertrag, der Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer in der Zeitarbeitsbranche festlegt.

Was bedeutet Tarifvertrag Zeitarbeit?

Der Begriff Tarifvertrag Zeitarbeit bezeichnet die Branchentarifverträge, die für die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland gelten. Verbreitet sind zwei konkurrierende Tarifsysteme: der Tarifvertrag des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sowie der Tarifvertrag des iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) mit dem DGB. Beide Tarifwerke sind inhaltlich weitgehend gleichwertig; sie legen Entgeltgruppen, Mindestlöhne und Regelungen zu Urlaub, Zuschlägen und Kündigungsfristen für Leiharbeitnehmer fest.

Die Tarifverträge sind aus rechtlicher Sicht bedeutsam, weil sie nach § 8 Abs. 2 AÜG eine Ausnahme vom Gleichstellungsgrundsatz (Equal Pay) ermöglichen. Solange ein Leiharbeitnehmer einem wirksamen Branchentarifvertrag unterliegt, darf das Entgelt vom Vergleichsentgelt beim Entleiher abweichen — vorausgesetzt, Branchenzuschlagstarife greifen spätestens ab dem sechsten Einsatzmonat und gleichen die Differenz schrittweise aus. Ohne einen solchen Tarifvertrag gilt ab dem ersten Einsatztag der gesetzliche Equal-Pay-Anspruch nach § 8 Abs. 1 AÜG.

Die Entgeltgruppen der Zeitarbeits-Tarifverträge sind nach Qualifikation gestaffelt. Für Branchen mit höheren Vergütungsstandards — dazu zählt der Schienenverkehr — existieren ergänzende Branchenzuschlags-Tarifverträge (BZT), die zwischen den Zeitarbeits-Spitzenverbänden und branchenspezifischen Gewerkschaften ausgehandelt werden. Sie definieren, ab welchem Einsatzmonat welche prozentualen Zuschläge auf das Zeitarbeitsentgelt zu zahlen sind.

Ein weiterer zentraler Begriff im Zusammenhang mit Zeitarbeits-Tarifverträgen ist der Anerkennungstarifvertrag: Einzelunternehmen können einen bestehenden Verbandstarif durch Haustarifvertrag oder individualvertragliche Bezugnahmeklausel anerkennen, ohne Mitglied im jeweiligen Verband zu sein.

Tarifvertrag Zeitarbeit in der Praxis bei Railo

Railo betreibt ausschließlich Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG und wendet Equal Pay ab dem ersten Überlassungstag an. Railo ist nicht an den BAP- oder iGZ-Tarifvertrag gebunden und macht von der tariflichen Öffnungsklausel keinen Gebrauch. Für EVU, die Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer über Railo überlassen bekommen, bedeutet das: Das Entgelt der überlassenen Person entspricht dem, was vergleichbare Stammkräfte beim Entleiher erhalten würden — ohne gestaffelte Anlaufzeit und ohne Branchenzuschlag als Ersatz. Weitere Informationen zur Beschaffungslösung für private Güterverkehrs-EVU finden sich auf der EVU-Seite.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Tarifvertrag Zeitarbeit

Was regelt der Tarifvertrag Zeitarbeit?

Der Tarifvertrag Zeitarbeit (BAP/DGB bzw. iGZ/DGB) regelt Mindestlöhne, Zuschläge und grundlegende Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer. Er ermöglicht Verleihunternehmen, vom Equal-Pay-Grundsatz des AÜG abzuweichen, solange ein Branchenzuschlagstarif oder ein einschlägiger Anerkennungstarifvertrag gilt.

Gilt der Tarifvertrag Zeitarbeit für alle Personaldienstleister?

Nicht zwingend. Personaldienstleister können dem BAP- oder iGZ-Tarif beitreten, müssen es aber nicht. Alternativ können sie Equal Pay nach § 8 AÜG anwenden oder einen eigenen Haustarifvertrag abschließen. Railo wendet Equal Pay ab dem ersten Überlassungstag an und stützt sich nicht auf den Zeitarbeits-Branchentarif.

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