Glossar — EVU-Beschaffung
Branchenzuschlag (BAP/iGZ-Tarif)
Der Branchenzuschlag ist ein tariflicher Aufschlag auf den Zeitarbeits-Grundlohn, der Leiharbeitnehmer schrittweise an das Entgeltniveau der Einsatzbranche angleicht.
Was bedeutet Branchenzuschlag?
Der Branchenzuschlag ist ein tariflicher Entgeltaufschlag, der im System der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung auf den Grundlohn des jeweiligen Zeitarbeitstarifvertrags — in Deutschland überwiegend auf Basis des BAP/iGZ-Manteltarifvertrags — angewendet wird. Ziel des Instruments ist eine schrittweise Angleichung des Entgelts von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern an das Lohnniveau der Stammbelegschaft im Entleiherbetrieb.
Branchenzuschlags-Tarifverträge werden auf Branchenebene zwischen den Zeitarbeitsverbänden (BAP und iGZ) und den zuständigen Gewerkschaften abgeschlossen. Sie legen fest, ab welcher Einsatzdauer welcher prozentuale Aufschlag auf den Grundlohn zu zahlen ist. Typischerweise beginnt der Zuschlag nach sechs Wochen ununterbrochenen Einsatzes im selben Entleiherbetrieb und steigt in Stufen an, bis er nach neun bis fünfzehn Monaten sein Maximum erreicht.
Für den Bereich Schienenverkehr besteht ein eigener Branchenzuschlags-Tarifvertrag, der zwischen den Zeitarbeitsverbänden und der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ausgehandelt wurde. Dieser regelt Aufschlagsstufen speziell für Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer, die an Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) überlassen werden.
Verhältnis zu Equal Pay
Der Branchenzuschlag ist ein Annäherungsmechanismus, der die Vergütungslücke zwischen Zeitarbeitstarif und Branchenniveau mit zunehmender Einsatzdauer verringert — aber nicht zwingend vollständig schließt. Er ist damit konzeptionell vom Equal-Pay-Grundsatz nach § 8 AÜG zu unterscheiden, der eine vollständige Gleichstellung mit dem Arbeitsentgelt vergleichbarer Stammbeschäftigter im Entleiherbetrieb vorsieht.
Solange ein Zeitarbeitsunternehmen sich auf einen anerkannten Branchenzuschlags-Tarifvertrag beruft, kann es die Anwendung von Equal Pay nach § 8 Abs. 2–4 AÜG im ersten Überlassungsjahr aussetzen. Mit Erreichen des gesetzlichen Equal-Pay-Zeitpunkts (spätestens nach neun Monaten gemäß § 8 Abs. 4 AÜG in der Grundregel, verlängerbar per Tarifvertrag) muss das Entgelt dem der Stammbelegschaft entsprechen.
Stufenmodell
Die konkreten Stufen variieren je nach Branchenzuschlags-Tarifvertrag. Das allgemeine Schema:
- Stufe 1 — ab der sechsten Einsatzwoche: erster Prozentaufschlag auf den Zeitarbeitsgrundsatz
- Stufe 2 — ab dem vierten Monat: erhöhter Aufschlag
- Stufe 3–5 — weitere Stufen bis zum neunten bis fünfzehnten Monat: schrittweise Annäherung an das Branchenentgelt
Der genaue Prozentsatz je Stufe ist dem gültigen Tarifvertrag zu entnehmen, da Branchenzuschlags-Tarifverträge regelmäßig neu verhandelt werden.
Branchenzuschlag in der Praxis bei Railo
Railo betreibt ausschließlich Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG und wendet Equal Pay ab dem ersten Überlassungstag an. Das bedeutet: Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer, die Railo an private Güterverkehrs-EVU überlässt, erhalten von Beginn an das Entgelt, das vergleichbaren Beschäftigten im Entleiherbetrieb zusteht — ohne Aufbauphase über Branchenzuschlags-Stufen. Der Branchenzuschlag als stufenweiser Annäherungsmechanismus kommt im Railo-Modell daher nicht zur Anwendung. Für EVU, die den Einsatz von Zeitarbeitspersonal aus dem Schienengüterverkehr kalkulieren, ist es dennoch relevant zu wissen, welches Entgeltmodell der jeweilige Personaldienstleister nutzt — Branchenzuschlag-Tarif oder Equal Pay ab Tag 1 sind zwei strukturell unterschiedliche Ausgangspunkte.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Branchenzuschlag (BAP/iGZ-Tarif)
Was ist ein Branchenzuschlag in der Zeitarbeit?
Ein Branchenzuschlag ist ein tariflicher Aufschlag auf den Grundlohn des BAP/iGZ-Zeitarbeitstarifvertrags. Er wird fällig, wenn ein Leiharbeitnehmer an ein Unternehmen einer bestimmten Branche überlassen wird, für die ein Branchenzuschlags-Tarifvertrag besteht. Die Höhe des Zuschlags steigt stufenweise mit der Einsatzdauer und soll die Lücke zum Entgeltniveau der Stammbelegschaft des Entleiherbetriebs schrittweise schließen.
Gibt es einen Branchenzuschlags-Tarif speziell für die Eisenbahn?
Ja. Für die Eisenbahn- und Verkehrsbranche existieren Branchenzuschlags-Tarifverträge (z. B. zwischen BAP/iGZ und der EVG), die Zeitarbeitspersonal im Schienenverkehr nach einer Einarbeitungsphase schrittweise höhere Entgelte sichern. Für Zeitarbeitsunternehmen, die wie Railo ausschließlich Arbeitnehmerüberlassung betreiben und Equal Pay ab Tag 1 anwenden, ist der Branchenzuschlag rechnerisch nicht relevant, weil Equal Pay diesen Mechanismus ersetzt.
Verwandte Begriffe
Mehr zum Thema bei Railo
Railo überlässt Triebfahrzeugführer:innen in Festanstellung an private Güterverkehrs-EVU — mit Equal Pay ab Tag 1.