Glossar — Triebfahrzeugführer-Wissen
Rangierbegleiter
Ein Rangierbegleiter unterstützt den Triebfahrzeugführer bei Rangierfahrten durch Sicherungsaufgaben, Signalgebung und Überwachung des Fahrwegs.
Was bedeutet Rangierbegleiter?
Ein Rangierbegleiter ist eine Betriebsperson im Eisenbahnbetrieb, die den Triebfahrzeugführer bei Rangierfahrten unterstützt. Rangierfahrten sind Fahrten auf Betriebsgelände oder in Bahnhofsanlagen, bei denen Fahrzeuge oder Zugteile zusammengestellt, umgestellt oder abgestellt werden. Dabei sind die Sichtverhältnisse für den Triebfahrzeugführer oft eingeschränkt — der Rangierbegleiter gleicht diesen Nachteil aus.
Die Hauptaufgaben des Rangierbegleiters umfassen die Beobachtung des Fahrwegs auf Hindernisse und Gefahrenstellen, die Übermittlung von Fahrsignalen an den Triebfahrzeugführer sowie die Sicherung von Übergängen und Gefahrenbereichen während der Rangierfahrt. Fahrsignale werden nach den festgelegten Handzeichen der einschlägigen betrieblichen Regelwerke gegeben, insbesondere nach den Bestimmungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und den VDV-Schriften.
Der Rangierbegleiter führt das Fahrzeug nicht selbst. Das Steuern des Triebfahrzeugs liegt ausschließlich beim Triebfahrzeugführer mit gültigem Triebfahrzeugführerschein nach der Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV). Bei Rangierfahrten auf öffentlichem Schienennetz ist in der Regel eine Zulassung nach TfV Klasse A erforderlich. Der Rangierbegleiter bildet dagegen keine eigene Klasse im Sinne der TfV.
Für die Tätigkeit als Rangierbegleiter schreibt das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen eine betriebliche Einweisung und Zulassung vor. Inhalt und Umfang richten sich nach den internen Regelwerken und den Anforderungen der zuständigen Aufsichtsbehörden. Periodische Wiederholungsunterweisungen sind branchenüblich.
Rangierbegleiter in der Praxis bei Railo
Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung stellt Railo Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer fest an und überlässt sie an private Güterverkehrs-EVU. Der Rangierdienst ist dabei ein typisches Einsatzfeld, in dem Triebfahrzeugführer mit TfV-Klasse A tätig werden. Railo betreibt ausschließlich Arbeitnehmerüberlassung und keine Personalvermittlung.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Rangierbegleiter
Was macht ein Rangierbegleiter?
Ein Rangierbegleiter sichert Rangierfahrten, indem er den Fahrweg beobachtet, dem Triebfahrzeugführer Fahrsignale gibt und Hindernisse oder Gefahrenstellen meldet. Er handelt nach den Weisungen des Triebfahrzeugführers oder des Rangierführers und trägt Mitverantwortung für die Betriebssicherheit während der Rangierfahrt.
Benötigt ein Rangierbegleiter einen Triebfahrzeugführerschein?
Nein. Der Rangierbegleiter führt kein Triebfahrzeug und benötigt daher keinen Triebfahrzeugführerschein nach TfV. Er muss jedoch die einschlägigen betrieblichen Regelwerke und Signalzeichen kennen und vom Eisenbahnverkehrsunternehmen entsprechend eingewiesen und zugelassen sein.
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