Glossar — Karriere

Lokführer-Ausbildung

Strukturierter Qualifizierungsweg zum Triebfahrzeugführerschein: theoretische Grundausbildung, Tauglichkeitsprüfungen sowie praktische Strecken- und Baureihen-Einweisungen nach TfV.

Was bedeutet Lokführer-Ausbildung?

Die Lokführer-Ausbildung ist der Qualifizierungsweg, der Personen zur selbstständigen Führung von Triebfahrzeugen im Eisenbahnbetrieb befähigt. Rechtlich bildet die Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV) den verbindlichen Rahmen: Sie schreibt vor, welche Kenntnisse, Tauglichkeitsnachweise und Prüfungen für die Erteilung des Triebfahrzeugführerscheins durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erforderlich sind.

Die Ausbildung gliedert sich in zwei Bereiche. Der erste Bereich umfasst die Grundqualifikation: theoretische Fachkenntnisse zum Eisenbahnbetrieb, zu Sicherheitsvorschriften, Signalsystemen, Regelwerken sowie zur Fahrzeugtechnik. Diese Inhalte orientieren sich an den Anlagen 3 bis 5 der TfV. Abgeschlossen wird dieser Teil mit einer Prüfung, deren Bestehen Voraussetzung für die Führerscheinerteilung durch das EBA ist.

Der zweite Bereich betrifft die betriebsspezifische Qualifikation: Baureihen-Einweisungen auf konkrete Triebfahrzeuge sowie streckenkundliche Einweisungen auf die zu befahrenden Strecken. Diese Nachweise werden nicht im EBA-Führerschein, sondern in der betrieblichen ergänzenden Bescheinigung des jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) dokumentiert. Die ergänzende Bescheinigung ist damit an das Beschäftigungsverhältnis oder den konkreten Einsatzbetrieb gebunden.

Wer bildet aus?

Ausbildungsträger sind private Umschulungsunternehmen, anerkannte Ausbildungszentren und EVU mit eigener Ausbildungsinfrastruktur. Die Ausbildungseinrichtungen müssen nach TfV anerkannt sein. Eine staatlich geregelte duale Berufsausbildung zum Triebfahrzeugführer im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) existiert nicht. Die Ausbildung läuft stattdessen als Umschulung, Erstausbildung beim EVU oder als Maßnahme über die Bundesagentur für Arbeit.

Zugang als Quereinsteiger

Personen ohne Vorqualifikation im Bahnbereich können die Ausbildung als Quereinstieg absolvieren, sofern die Tauglichkeitsvoraussetzungen erfüllt sind und ein geeigneter Ausbildungsplatz vorhanden ist. Entscheidend ist zunächst die medizinische und psychologische Tauglichkeit gemäß TfV, da diese Voraussetzung für die spätere Führerscheinerteilung ist und vor Ausbildungsbeginn geprüft werden sollte.

Lokführer-Ausbildung in der Praxis bei Railo

Railo bildet selbst keine Lokführerinnen und Lokführer aus. Railo stellt Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer mit gültigem Triebfahrzeugführerschein fest an und überlässt sie im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an private Güterverkehrs-EVU. Für Interessierte, die sich noch in der Ausbildung befinden oder einen Quereinstieg planen, gibt es auf der Seite für Lokführer:innen weiterführende Informationen zu den Einstiegsmöglichkeiten nach erfolgreich abgeschlossener Qualifikation.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Lokführer-Ausbildung

Wie lange dauert die Lokführer-Ausbildung?

Die Dauer variiert je nach Träger, Vorqualifikation und angestrebter TfV-Klasse. Eine Ausbildung zur Klasse B2 (Güterverkehr) dauert bei Vollzeit-Umschulung in der Regel zwölf bis achtzehn Monate. Hinzu kommen betriebliche Einweisungen auf Baureihen und Strecken, die das erste EVU oder der Personaldienstleister organisiert.

Welche Voraussetzungen gelten für die Lokführer-Ausbildung?

Zwingende gesetzliche Voraussetzungen nach TfV sind: Mindestalter 18 Jahre (Ausbildungsbeginn), medizinische Tauglichkeit gemäß TfV Anlage 1, psychologische Eignung gemäß TfV Anlage 2 sowie ein Mindestalter von 20 Jahren für die Führerscheinerteilung durch das EBA (Klassen B1/B2). Ein Schulabschluss ist kein starres Gesetzeskriterium der TfV; Ausbildungsträger und Arbeitgeber setzen in der Praxis jedoch üblicherweise einen Schulabschluss auf Hauptschulniveau voraus. Maßgeblich für die Führerscheinerteilung sind Tauglichkeit, Eignung und bestandene Prüfung.

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