Glossar — Karriere

Schichtdienst Lokführer

Schichtdienst bezeichnet die Einteilung von Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführern in rotierende Arbeitszeitblöcke außerhalb fester Tagesarbeitszeit.

Was bedeutet Schichtdienst Lokführer?

Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer arbeiten nicht nach einem festen Tagesrhythmus. Der Bahnbetrieb läuft rund um die Uhr, sieben Tage die Woche — auch an Feiertagen. Schichtdienst ist deshalb keine Ausnahme, sondern die Regel im Beruf. Dienste verteilen sich auf Früh-, Mittel- und Nachtphasen; Wochenend- und Feiertagseinsätze sind regulärer Bestandteil des Dienstplans.

Die Planung orientiert sich am Betriebsplan des jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU). Zugtrassen, Übergabepunkte und die verfügbare Fahrzeugflotte bestimmen, wann welche Lokführerinnen und Lokführer gebraucht werden. Daraus entstehen rollierende Schichtpläne, die in regelmäßigen Abständen neu aufgestellt werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt die gesetzliche Grundlage: Die tägliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich acht Stunden. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen der Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden täglich gewährleistet ist. Zwischen zwei Diensten muss eine Mindestruhezeit von elf Stunden liegen.

Für den Eisenbahnbetrieb gelten darüber hinaus branchenspezifische Regelungen. Tarifverträge — etwa im Bereich der Eisenbahn-Gewerkschaften GDL oder EVG — können Schichtlängen, Ruhezeitfenster und Zuschlagsmodelle weiter konkretisieren oder von gesetzlichen Grundregeln abweichen, soweit dies das ArbZG zulässt.

Schichtzulagen und Entgelt

Schichtarbeit in Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden ist zuschlagspflichtig. Die genauen Sätze richten sich nach dem anwendbaren Tarifvertrag oder, bei fehlender Tarifbindung, nach dem arbeitsvertraglichen Regelwerk. Steuerlich relevante Zulagen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind unter bestimmten Voraussetzungen nach § 3b EStG steuerfrei. Für die tatsächliche Höhe des Nettolohns ist die Kombination aus Grundvergütung, Schichtzulage und den steuerfreien Anteilen maßgeblich.

Schichtdienst Lokführer in der Praxis bei Railo

Railo betreibt ausschließlich Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG. Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer sind bei Railo fest angestellt und werden an private Güterverkehrs-EVU überlassen. Die Schichtplanung liegt beim jeweiligen Entleiher-EVU, der den Betriebsablauf verantwortet. Railo wendet keinen Zeitarbeits-Tarif (BAP/iGZ) an; die Vergütung richtet sich nach dem wesentlichen Arbeitsentgelt des vergleichbaren Stammpersonals beim Entleiher-EVU, einschließlich der dort üblichen Schichtzuschläge — Equal Pay gilt damit ab dem ersten Überlassungstag. Weitere Informationen zum Überlassungsmodell finden sich auf der Seite zur Arbeitnehmerüberlassung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Schichtdienst Lokführer

Wie sieht ein typischer Schichtdienst bei Lokführerinnen und Lokführern aus?

Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer arbeiten im Wechselschichtsystem. Üblich sind Früh-, Mittel- und Nachtschichten sowie Wochenenddienste. Die genaue Verteilung richtet sich nach dem Betriebsplan des EVU. Ruhezeitvorschriften nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und dem jeweiligen Tarifvertrag begrenzen Länge und Lage der Dienste.

Welche Arbeitszeitregeln gelten für Lokführer im Schichtdienst?

Es gelten das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie gegebenenfalls tarifvertragliche Sonderregelungen. Die tägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten und kann unter bestimmten Bedingungen auf zehn Stunden verlängert werden, wenn der Ausgleich innerhalb von sechs Monaten sichergestellt ist. Mindestruhezeiten von elf Stunden zwischen zwei Diensten sind gesetzlich vorgeschrieben.

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